Filesharing-Abmahnung Waldorf Frommer „The Simpsons“

Aktuelle Filesharing-Abmahnung aus dem Urheberrecht:

Hier liegt unter anderem neu eine Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte für die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH vor. Abgemahnt wird eine Urheberrechtsverletzung an der TV-Folge „The Simpsons – Halloween Of Horror“ per Filesharing über die P2P-Tauschbörse bittorrent. Vom Anschlussinhaber wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Ersatz der Abmahnkosten sowie Lizenz- Schadensersatz gefordert.

Selbst wenn die Abmahnung zu Recht erfolgt sein sollte, empfiehlt sich eine anwaltliche Überprüfung, da die durch die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte vorgelegte Unterlassungserklärung möglicherweise zu weit gefasst ist und deswegen nicht ungeprüft unterzeichnet werden sollte.

Weitere Hinweise zur ersten Reaktion auf eine Filesharing-Abmahnung und zur Verteidigung gegen eine unberechtigte Filesharing-Abmahnung finden Sie →hier.

 

Filesharing-Abmahnung FAREDS für PTG Nevada „Pay The Ghost“

Aktuelle P2P-Tauschbörsen-Abmahnung aus dem Urheberrecht:

Hier liegt unter anderem neu eine Filesharing-Abmahnung der PTG Nevada, LLC. durch die Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vor. Abgemahnt wird die Urheberrechtsverletzung an dem Film „Pay The Ghost“ über eine P2P-Tauschbörse. Vom Anschlussinhaber wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Ersatz der Abmahnkosten in Höhe von 215 €, Ermittlungskosten in Höhe von 20 € sowie Lizenz- Schadensersatz in Höhe von 600 €, zusammen also 835 €, gefordert.

Selbst wenn es über Ihren Internet-Anschluss zu einem Rechtsverstoß gekommen sein sollte, empfiehlt sich eine anwaltliche Überprüfung der Abmahnung und des Sachverhaltes, da die durch die Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vorgelegte Unterlassungserklärung möglicherweise zu weit gefasst ist und deswegen nicht vorschnell unterzeichnet werden sollte.

Weitere Hinweise zur ersten Reaktion auf eine Filesharing-Abmahnung und zur Verteidigung gegen eine unberechtigte Filesharing-Abmahnung finden Sie →hier.

 

Debcon-Zahlungsaufforderung: Alter Wein in neuen Schläuchen

Faxeingang mit unbekannter Nummer am Abend – das sind häufig obskure Gebrauchtwagen-Spammer und ähnliche Zeitgenossen. Viele Faxe mit unbekannter Nummer am Abend innerhalb weniger Minuten – das ist meist das Inkassounternehmen Debcon aus Bottrop mit einer Serien-Zahlungsaufforderung. Jetzt mit neuem Logo, aber altbekanntem Inhalt. Weiterlesen

Filesharing-Abmahnung Waldorf Frommer „Magic Mike XXL“

Aktuelle Filesharing-Abmahnung aus dem Urheberrecht:

Hier liegt eine Filesharing-Abmahnung der Warner Bros. Entertainment GmbH durch die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte vor. Abgemahnt wird die Urheberrechtsverletzung an dem Film „Magic Mike XXL“ über die P2P-Tauschbörse bittorrent. Vom Anschlussinhaber wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Ersatz der Abmahnkosten in Höhe von 215 € sowie Lizenz- Schadensersatz in Höhe von 600 € gefordert.

Selbst wenn es über Ihren Internet-Anschluss zu einem Rechtsverstoß gekommen sein sollte, empfiehlt sich eine anwaltliche Überprüfung der Abmahnung und des Sachverhaltes, da die durch die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte vorgelegte Unterlassungserklärung möglicherweise zu weit gefasst ist und deswegen nicht vorschnell unterzeichnet werden sollte.

Weitere Hinweise zur ersten Reaktion auf eine Filesharing-Abmahnung und zur Verteidigung gegen eine unberechtigte Filesharing-Abmahnung finden Sie →hier.

 

Filesharing-Abmahnung Daniel Sebastian „NRJ 200% Hits 2015“

Aktuelle Filesharing-Abmahnung aus dem Urheberrecht:

Hier liegt unter anderem neu eine Filesharing-Abmahnung von Rechtsanwalt Daniel Sebastian für die DigiRights Administration GmbH vor. Abgemahnt wird die unberechtigte Verbreitung von Tonaufnahmen aus der Musik-Compilation „NRJ 200% Hits 2015“ per Filesharing über eine P2P-Tauschbörse. Vom Anschlussinhaber wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Ersatz der Abmahnkosten sowie Lizenz-Schadensersatz gefordert. Weiter wird angeboten, die Angelegenheit mit einer Pauschalzahlung in Höhe von 800 € zu erledigen. Weiterlesen

Urteil: Abmahnkosten, Lizenzschaden und Verjährung bei Filesharing

Höhe der Abmahnkosten und des Lizenzschadens, Umfang der sekundären Darlegungslast des Anschlussinhabers und Verjährung des Schadensersatzanspruches bei Filesharing – das Amtsgericht Düsseldorf entschied mit Urteil vom 24.07.2015, Az. 57 C 15659/13:

  1. Um der sekundären Darlegungslast zu genügen. ist ein Vortrag erforderlich, dass eine konkret benannte Person nicht nur generell, sondern insbesondere zum Verletzungszeitpunkt Zugriff zum Internetanschluss der Beklagten gehabt hat, dass diese Person auf Grund ihres gewöhnlichen Nutzungsverhaltens als Verletzer allein in Betracht kommt oder im Rahmen der durchgeführten Nachforschungen, die die obergerichtliche Rechtsprechung vom Anschlussinhaber verlangt (vgl. BGH, Urteil vom 08.01.2014 „BearShare“ , Az. I 1 ZR 169/12), die Verletzungshandlung zugegeben hat oder seine Täterschaft zumindest überwiegend wahrscheinlich ist.
  2. Für den Anspruch auf Zahlung von Lizenzgebühren bei Urheberrechtsverstößen im Rahmen einer P2P-Tauschbörse ist die 3-jährige Regelverjährungsfrist des § 195 BGB maßgeblich; die Bestimmungen der §§ 102 UrhG, 852 BGB, wonach die Verjährung erst nach 10 Jahren eintritt, sind nicht anzuwenden, da die beklagte Partei selbst dann, wenn sie dies gewollt hätte, mit der Klägerin keinen urheberrechtlichen Lizenzvertrag über eine Weiterverbreitung im Rahmen eines Filesharing-Systems hätte schließen können.
  3. Die Klägerin kann als Schadensersatz einen Betrag in Höhe von 100,00 € für jedes Musikstück des Musikalbums verlangen.
  4. Die Abmahnkosten nach § 97 a Abs. 1 UrhG bemessen sich nach dem 10-fachen Wert des Lizenzschadens.

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Weitere Urteile: Beweisverwertungsverbot bei Filesharing-Auskunft durch 1&1

Ermittlung der IP-Adresse bei Filesharing und Beweisverwertungsverbot – zwei weitere Urteile des AG Koblenz und des AG Rostock bestätigen die Rechtsauffassung, dass die Auskunft über die Zuordnung der IP-Adresse nicht verwertbar ist, wenn sich das Verfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG nur gegen den Betreiber der Infrastruktur richtete, der abgemahnte Anschlussinhaber aber seinen Internet-Vertrag mit einem Reseller wie etwa 1&1 abgeschlossen hat. Weiterlesen

Filesharing-Abmahnung .rka Rechtsanwälte „Total War – Rome II“

Aktuelle Tauschbörsen-Abmahnung aus dem Urheberrecht:

Hier liegt unter anderem neu eine Filesharing-Abmahnung der Kanzlei .rka Rechtsanwälte für die Koch Media GmbH vor. Abgemahnt wird die Urheberrechtsverletzung an dem Computerspiel „Total War – Rome II“ per Filesharing über eine P2P-Tauschbörse. Vom Anschlussinhaber wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Ersatz der Abmahnkosten sowie Lizenz-Schadensersatz gefordert. Weiter wird angeboten, die Angelegenheit mit einer Pauschalzahlung in Höhe von 900 € zu erledigen.

Selbst wenn die Abmahnung zu Recht erfolgt sein sollte, empfiehlt sich eine anwaltliche Überprüfung, da die durch die Kanzlei .rka Rechtsanwälte vorgelegte Unterlassungserklärung möglicherweise zu weit gefasst ist und deswegen nicht ungeprüft unterzeichnet werden sollte.

Weitere Hinweise zur ersten Reaktion auf eine Filesharing-Abmahnung und zur Verteidigung gegen eine unberechtigte Filesharing-Abmahnung finden Sie →hier.

 

Abmahnung Daniel Sebastian „NRJ Total Hits 2015“

Aktuelle Filesharing-Abmahnung aus dem Urheberrecht:

Hier liegt unter anderem neu eine Filesharing-Abmahnung von Rechtsanwalt Daniel Sebastian für die DigiRights Administration GmbH vor. Abgemahnt wird die Urheberrechtsverletzung an der Musik-Compilation „NRJ Total Hits 2015“ mittels Filesharing über eine P2P-Tauschbörse. Vom Anschlussinhaber wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Ersatz der Abmahnkosten sowie Lizenz-Schadensersatz gefordert. Weiter wird angeboten, die Angelegenheit mit einer Zahlung in Höhe von 1.200 € zu erledigen.

Selbst wenn die Abmahnung zu Recht erfolgt sein sollte, empfiehlt sich eine anwaltliche Überprüfung, da die durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian vorgelegte Unterlassungserklärung möglicherweise zu weit gefasst ist oder den konkreten Sachverhalt nicht vollständig widerspiegelt und deswegen nicht vorschnell unterzeichnet werden sollte.

Weitere Hinweise zur ersten Reaktion auf eine Filesharing-Abmahnung und zur Verteidigung gegen eine unberechtigte Filesharing-Abmahnung finden Sie →hier.

Urteil: Beweislast und Beweisverwertungsverbot bei Filesharing

Beweislastverteilung, Beweisanforderungen und Beweisverwertungsverbot bei Filesharing – das Landgericht Frankenthal / Pfalz entschied mit Urteil vom 11.08.2015, Az. 6 O 55/15, unter anderem: Hat der Anschlussinhaber seinen Internet-Vertrag mit einem Reseller wie etwa 1&1 geschlossen, macht die abmahnende Partei ihren Anspruch nach § 101 Abs. 1 UrhG auf Zuordnung der IP-Adresse aber nur gegen den Netzbetreiber wie etwa die Deutsche Telekom geltend, so unterliegen die gewonnenen Daten – Zuordnung der ermittelten IP-Adresse zum Anschluss der abgemahnten Partei – einem Beweisverwertungsverbot. Weiterlesen