Verjährung bei Filesharing: Rechtsprechungsübersicht ergänzt

Verjährt der Schadensersatzanspruch bei Filesharing bereits nach 3 Jahren oder erst nach 10 Jahren? Vor allem Inkassounternehmen, die Altfälle noch zu Geld machen wollen, berufen sich darauf, dass für den Lizenzschaden statt der 3-jährigen Regelverjährung nach § 195 BGB die verlängerte 10-jährige Frist nach § 852 BGB gilt. Die derzeit ganz überwiegende Mehrheit der Gerichte, die sich bislang mit dieser Rechtsfrage befassen mussten, sieht dies freilich anders. Bereits mehrfach aktualisiert und nun schon wieder ergänzt: Die Rechtsprechungsübersicht – welche Urteile gibt es und welches Gericht entscheidet sich für welche Verjährungsfrist?

© RA Stefan Loebisch | Kontakt

Hinweis zum Filesharing-Urteil des OLG München – woanders gelesen

Über das Filesharing-Urteil des OLG München vom 14.01.2016, Az. 29 U 2593/15 zur Haftung der als Anschlussinhaber beklagten Eltern, deren Kind über eine P2P-Tauschbörse gegen Urheberrecht verstieß, wurde bereits hier berichtet. Schlussfolgerung aus der Presseerklärung des OLG München: Der als Anschlussinhaber auf Schadensersatz in Anspruch genommene Beklagte muss sein eigenes Kind verraten, um seine sekundäre Darlegungslast im Filesharing-Prozess zu erfüllen. Ein Bericht des Bayerischen Rundfunks und eine dort wiedergegebene Einschätzung des OLG-Pressesprechers lassen nun aufhorchen. Weiterlesen

Urteil OLG München: Eigene Kinder im Filesharing-Prozess

Sekundäre Darlegungslast der Eltern als Anschlussinhaber, eigene Kinder und Zeugnisverweigerungsrecht im Filesharing-Prozess – das Oberlandesgericht (OLG) München entschied mit Urteil vom 14.01.2016, Az. 29 U 2593/15: Der als Anschlussinhaber auf Schadensersatz in Anspruch genommene Beklagte muss sein eigenes Kind verraten, um seine sekundäre Darlegungslast zu erfüllen. Weiterlesen

Reseller-Auskunft und Beweisverwertungsverbot im Filesharing-Prozess

Der Anschlussinhaber ist Kunde bei einem Reseller, z.B. bei 1&1. Das richterliche Gestattungsverfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG noch vor der Abmahnung richtete sich jedoch nur gegen den Netzbetreiber, z.B. die Deutsche Telekom AG. Steht der Auskunft, dass die ermittelte IP-Adresse zum Tatzeitpunkt dem Internet-Anschluss des späteren Beklagten zugeordnet war, nun ein Beweisverwertungsverbot entgegen? Diese Frage an der Schnittstelle von Urheberrecht, Datenschutzrecht und Zivilprozessrecht wird wurde von den Gerichten bis zum 13.07.2017 nicht einheitlich beantwortet – eine kurze Darstellung mit Rechtsprechungsübersicht. Weiterlesen

Urteil aus Passau: Zeugnisverweigerung im Filesharing-Prozess

Sekundäre Darlegungslast, eigene Kinder und Zeugnisverweigerungsrecht im Filesharing-Prozess – das Amtsgericht Passau entschied mit Urteil vom 30.12.2015, Az. 15 C 582/15: Der als Anschlussinhaber auf Schadensersatz in Anspruch genommene Beklagte muss seine eigenen Kinder nicht verraten, um seine sekundäre Darlegungslast zu erfüllen. Weiterlesen

Woanders gelesen: Expertenanhörung zum WLAN-Gesetzentwurf

WLAN-Gesetzentwurf der Bundesregierung und Expertenanhörung im Bundestag: Fast alle Sachverständigen haben sich bei der Anhörung am 16.12.2015 gegen die geplanten Regeln zur Störerhaftung von WLAN-Anbietern und bei „gefahrgeneigten Diensten“ ausgesprochen – dies berichtet heise online.

 

WLAN-Gesetzentwurf: Bundestag hört Experten an

Gesetzentwurf zur Haftungsfreistellung für WLAN-Betreiber: Nach der Bundestagsdebatte vom 03.12.2015 über den Gesetzentwurf der Bundesregierung über ein Zweites Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes wird der Ausschuss für Wirtschaft und Energie am Mittwoch, 16.12.2015, eine Reihe von Sachverständigen anhören. Die Anhörung ist öffentlich und beginnt um 11 Uhr. Weiterlesen

BGH veröffentlicht Volltexte der Urteile „Tauschbörse I bis III“

Nachdem die Filesharing-Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 11.06.2015 „Tauschbörse I“, „Tauschbörse II“ und „Tauschbörse III“ zur Haftung des Anschlussinhabers für einen Verstoß gegen Urheberrecht über eine P2P-Tauschbörse bereits über die Website der Klägervertreter im Volltext mit schriftlicher Urteilsbegründung  abgerufen werden konnten, zog nun der BGH selbst mit dessen Entscheidungsdatenbank nach – et voilà:

 

BGH-Urteil „Tauschbörse III“ – Versuch einer Auswertung

Für einen abgemahnten Anschlussinhaber reicht es nicht aus, wenn er lediglich pauschal die theoretische Möglichkeit behauptet, dass seine mit im Haushalt lebenden Familienmitglieder über den Internet-Anschluss auf einer P2P-Tauschbörsenplattform Filesharing betrieben haben könnten. 200 € Schadensersatz pro Musiktitel sind außerdem in Ordnung, und einer Klage auf Ersatz der Abmahnkosten und Schadensersatz nach Lizenzanalogie steht nicht ohne weiteres entgegen, dass der Unterlassungsanspruch nicht weiter geltend gemacht wird: So lässt sich das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 11.06.2015 „Tauschbörse III“, Az. I ZR 75/14, zusammenfassen. Am Ende bleiben Fragen offen. Weiterlesen

BGH-Urteile „Tauschbörse I – III“: Urteilsbegründungen abrufbar

In der Volltext-Datenbank des Bundesgerichtshofs sind sie (Stand 04.12.2015 nachmittags) noch nicht veröffentlicht, über die Seiten der Klägervertreter, Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg, sind sie nun abrufbar – die drei Urteile des BGH vom 11.06.2015 „Tauschbörse I“ (Az. I ZR 19/14), „Tauschbörse II“ (Az. I ZR 7/14) und „Tauschbörse III“ (Az. I ZR 75/14). Weiterlesen