Abmahnung Hans Hauser: Fehlende Aufsichtsbehörde in Immobilienanzeige

Aktuelle wettbewerbsrechtliche Abmahnung gegen Immobilienmakler:

Hier liegt neu eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung von Hans Hauser Bauträger & Immobilienvertrieb aus München vor. Abgemahnt die fehlende Angabe der Aufsichtsbehörde nach § 34c GewO in einer Immobilienanzeige auf dem Immobilienportal immonet.de. Von dem abgemahnten Immobilenmakler wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung mit einem Vertragsstrafe-Versprechen von 500 € sowie eine Kostenpauschale von 150 € gefordert. Weiterlesen