Augen auf bei E-Mail-Werbung für den „Firmeneintrag Bayern“ – Achtung Branchenverzeichnis-Falle: Im Februar 2025 ist die Weko Media LLC auf Akquisetour mittels E-Mail-Spam. Auch in diesem Fall lauert hinter der Aufforderung, die Firmendaten zu prüfen, wieder einmal der Versuch, den Auftrag für einen kostenpflichtigen „Business Eintrag“ zu ergattern, diesmal im Online-Branchenverzeichnis „firmeneintrag.net“.
Spam für „Firmeneintrag Bayern“
Über Spam-Werbung angeblich aus den USA für regionale Online-Branchenverzeichnisse für Deutschland wurde hier bereits mehrfach berichtet. Auch die Weko Media LLC hat ihren Sitz (angeblich) in den USA, und zwar diesmal unter der Adresse 2201 Menaul Blvd NE STE A, 87107 Albuquerque, New Mexico, WY 82001. Wie von früheren Branchenverzeichnisfallen bekannt hat die Faxnummer, an die das Formular „Eintragung 2025 – 2026“ zurückgeschickt werden soll, die Ländervorwahl 0041 der Schweiz. Auch sonst erinnert vieles an der Aufmachung der „Eintragungsofferte“ der Weko Media LLC an die Formulare, die zuvor etwa die Global Media GmbH LLC für das „Branchenbuch Bayern“ oder die Digi Medien GmbH LLC für deren „Brancheneintrag Bayern“ (und Brancheneinträge für andere Bundesländer) verschickt hatten.
Achtung Falle: Kostenpflichtiger Zweijahresvertrag droht
Der Text der – unerbetenen und daher rechtswidrigen – Werbe-E-Mail lautet aktuell:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei im Anhang der Eintragungsantrag als PDF-Datei für die Veröffentlichung im Branchenbuch 2025/2026. Bitte prüfen Sie die darin enthaltenen Daten auf ihre Richtigkeit und senden Sie uns den Eintragungsantrag bei Annahme für die korrekte Veröffentlichung Ihrer Firmendaten unterschrieben als Antwort auf diese Email oder an die im Antrag aufgeführte Faxnummer zurück.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Serviceteam
der Weko Media“
Im Anhang der Mail befindet sich wie von früheren Spam-Aktionen bereits bekannt ein PDF, diesmal mit der Überschrift „Firmeneintrag Bayern“, und auch hier mit der Aufforderung, die Firmendaten auf Richtigkeit zu prüfen und gegebenenfalls korrigieren. Wie dieses Formular für den „Firmeneintrag Bayern“ derzeit aussieht, können Sie >hier< sehen. Die entscheidenden Passagen hat Rechtsanwalt Stefan Loebisch gelb hervorgehoben:
Wie ebenfalls bereits früher praktiziert, handelt es sich tatsächlich um einen Auftrag für einen kostenpflichtigen „Business Eintrag“ in einem Online-Branchenverzeichnis, das unter https://firmeneintrag.net online abrufbar ist.
Diesmal sollen für den „Business Eintrag“ im Portal „Firmeneintrag Bayern“ pro Vertragsjahr 930 € netto fällig werden. Wie bereits von früheren Spam-Mailings her bekannt soll die Mindestlaufzeit zwei Jahre umfassen. Insgesamt sollen damit mindestens 1.860 € berechnet werden. Der Vertrag soll sich automatisch um ein weiteres Jahr verlängern, sofern er nicht mindestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.
Wie ebenfalls bereits von früheren Spam-Mailings her bekannt, sehen die unter https://firmeneintrag.net/agb abrufbaren AGB als Gerichtsstand für alle Kaufleute den „Geschäftssitz der Weko Media LLC“ vor.
Firmeneintrag Bayern: Was tun?
Auch im Frühjahr 2025 gilt: Anbieter, die wie die Weko Media LLC mittels rechtswidrigem E-Mail-Spam für sich werben, erwecken nicht eben Vertrauen.
Wie bei jedem Eintragungsformular für ein Branchenverzeichnis gilt beim Eintragungsformular für den „Firmeneintrag Bayern“ der Weko Media LLC: Zuerst lesen, danach erst unterschreiben – oder auch nicht unterschreiben und stattdessen löschen.
Rechtsanwalt Stefan Loebisch vertritt auch im Jahr 2025 regelmäßig Unternehmen, die sich gegen Abofallen und Abzocke mit überraschenden Rechnungen und unklaren Forderungen aus untergeschobenen Branchenverzeichnis-Anzeigenaufträgen verteidigen.
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