Angabe der Energieeffizienzklasse für ein Klimagerät im Webshop und Wettbewerbsrecht – der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit Urteil vom 06.04.2017, Az. I ZR 159/16 „Energieeffizienzklasse II“: Auf die Energieeffizienzklasse muss bereits in der Produktpräsentation deutlich hingewiesen werden. Ein unter dem Preis angeführte Link mit der Beschriftung „Mehr zum Produkt“ auf eine andere Seite, in der auch Angaben zur Energieeffizienzklasse des Gerätes gemacht werden, reicht nicht aus. Weiterlesen
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Urteil: Kostenloser Probemonat und Bestell-Button-Beschriftung
Beschriftung des Bestell-Button für das Gratis-Probeabonnement von Amazon „Prime“ – das Oberlandesgericht (OLG) Köln entschied mit Urteil vom 03.02.2016, Az. 6 U 39/15: Die Beschriftung „Jetzt gratis testen – danach kostenpflichtig“ auf dem Bestell-Button entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben, ist irreführend und verstößt deshalb gegen Wettbewerbsrecht. Weiterlesen
DSL-Drosselung: Verbraucherzentrale NRW will gegen Deutsche Telekom klagen
Flatrate-Drosselung: Bereits →hier wurde über die Abmahnung der Deutschen Telekom durch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen wegen der Flatrate-Drosselung bei DSL-Verträgen berichtet. Nun geht die Auseinandersetzung wohl in die nächste Runde: Nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins FOCUS vom 07.07.2013 will di Verbraucherzentrale NRW nun gegen die Deutsche Telekom klagen, nachdem diese die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgab. Zu dem Bericht geht es →hier.
Flatrate-Drosselung: Verbraucherzentrale NRW mahnt Telekom ab
Internet-Flatrate-Drosselung: Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen mahnte die Telekom wegen der seit dem 02.05.2013 geltenden Regelungen zur Flatrate-Drosselung bei DSL-Verträgen ab. Die Verbraucherschützer werten es als unangemessene Benachteiligung der Verbraucher, dass deren heimischer Internetzugang auf eine Übertragungsgeschwindigkeit von 384 kbit/s gedrosselt werden soll. Deshalb verlangen sie von der Telekom, diese Klauseln wieder aus ihren DSL-Verträgen zu streichen. Zur Pressemeldung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen geht es →hier.
Wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat auch die Verbraucherzentrale Bayern auf ihren Seiten FAQ zur Flatrate-Drosselung online gestellt.
Fehler im Webimpressum: Verbraucherzentrale mahnt Google ab
Wie passend zum Beitrag „Impressumspflicht auch bei Google+„: Google selbst erhielt eine Abmahnung, und zwar durch die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Deren Vorwurf: Google selbst verstoße gegen die Impressumspflicht. Über die im Google-Webimpressum genannte E-Mail-Adresse support-de@google.com sei keine Kontaktaufnahme möglich. Es erscheine nur eine Auto-Responder-Nachricht, dass die Nachricht nicht gelesen und zur Kenntnis genommen werden könne. Zum Bericht über das Infoportal des Händlerbundes geht es →hier.