Google-Autocomplete: BGH veröffentlicht Urteilsbegründung

Der Bundesgerichtshof (BGH) veröffentlichte nun den Volltext zu seinem Google-Autocomplete-Urteil vom 14.05.2013, Az. VI ZR 269/12. Der BGH entschied in seinem Urteil, dass der Betreiber einer Internet-Suchmaschine wie etwa für Einträge, die das Persönlichkeitsrecht verletzen, grundsätzlich erst verantwortlich ist, wenn er Kenntnis von der rechtswidrigen Verletzung des Persönlichkeitsrechts erlangt. Weiterlesen

Fehler im Webimpressum: Verbraucherzentrale mahnt Google ab

Wie passend zum Beitrag „Impressumspflicht auch bei Google+„: Google selbst erhielt eine Abmahnung, und zwar durch die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Deren Vorwurf: Google selbst verstoße gegen die Impressumspflicht. Über die im Google-Webimpressum genannte E-Mail-Adresse support-de@google.com sei keine Kontaktaufnahme möglich. Es erscheine nur eine Auto-Responder-Nachricht, dass die Nachricht nicht gelesen und zur Kenntnis genommen werden könne. Zum Bericht über das Infoportal des Händlerbundes geht es →hier.