Urteil: Kündigungsrecht bei schwachem DSL-Anschluss

Ärger mit schwachem DSL-Anschluss – das Amtsgericht München entschied mit Urteil vom 07.11.2014, Az. 223 C 20760/14: Der Kunde hat ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn sein DSL-Anschluss dauerhaft nur 30 % der vertraglich vereinbarten Leistung liefert. Eine Klausel „bis zu 18 Mbit/s“ in den AGB des DSL-Anbieters rechtfertigt keine dauerhafte Leistungsminderung von 70 %. Weiterlesen

DSL-Drosselung: Verbraucherzentrale NRW will gegen Deutsche Telekom klagen

Flatrate-Drosselung: Bereits →hier wurde über die Abmahnung der Deutschen Telekom durch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen wegen der Flatrate-Drosselung bei DSL-Verträgen berichtet. Nun geht die Auseinandersetzung wohl in die nächste Runde: Nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins FOCUS vom 07.07.2013 will di Verbraucherzentrale NRW nun gegen die Deutsche Telekom klagen, nachdem diese die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgab. Zu dem Bericht geht es →hier.

 

Flatrate-Drosselung: Verbraucherzentrale NRW mahnt Telekom ab

Internet-Flatrate-Drosselung: Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen mahnte die Telekom wegen der seit dem 02.05.2013 geltenden Regelungen zur Flatrate-Drosselung bei DSL-Verträgen ab. Die Verbraucherschützer werten es als unangemessene Benachteiligung der Verbraucher, dass deren heimischer Internetzugang auf eine Übertragungsgeschwindigkeit von 384 kbit/s gedrosselt werden soll. Deshalb verlangen sie von der Telekom, diese Klauseln wieder aus ihren DSL-Verträgen zu streichen. Zur Pressemeldung der  Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen geht es →hier.

Wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat auch die Verbraucherzentrale Bayern auf ihren Seiten FAQ zur Flatrate-Drosselung online gestellt.