Internet-Flatrate-Drosselung: Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen mahnte die Telekom wegen der seit dem 02.05.2013 geltenden Regelungen zur Flatrate-Drosselung bei DSL-Verträgen ab. Die Verbraucherschützer werten es als unangemessene Benachteiligung der Verbraucher, dass deren heimischer Internetzugang auf eine Übertragungsgeschwindigkeit von 384 kbit/s gedrosselt werden soll. Deshalb verlangen sie von der Telekom, diese Klauseln wieder aus ihren DSL-Verträgen zu streichen. Zur Pressemeldung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen geht es →hier.
Wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat auch die Verbraucherzentrale Bayern auf ihren Seiten FAQ zur Flatrate-Drosselung online gestellt.
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