Angabe der Energieeffizienzklasse für ein Klimagerät im Webshop und Wettbewerbsrecht – der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit Urteil vom 06.04.2017, Az. I ZR 159/16 „Energieeffizienzklasse II“: Auf die Energieeffizienzklasse muss bereits in der Produktpräsentation deutlich hingewiesen werden. Ein unter dem Preis angeführte Link mit der Beschriftung „Mehr zum Produkt“ auf eine andere Seite, in der auch Angaben zur Energieeffizienzklasse des Gerätes gemacht werden, reicht nicht aus. Weiterlesen