Nun hat es also auch die WEB Media GmbH mit ihrer Abofalle routenprofi.net zu einer offiziellen Warnung der Polizei geschafft: Die Polizei Niedersachsen erweiterte ihre Hinweise in ihrem Ratgeber Internetkriminalität. Das hält den oder die Betreiber der Online-Routenplaner maps-routenplaner.info, maps-navi.info, maps-routenplaner.net und routenprofi.net allerdings nicht davon ab, weiterhin Rechnungen und danach Zahlungsaufforderungen zu versenden.
Forderung besteht von Gesetzes wegen nicht
Man muss dreiste Amateur-Abzocker ja nicht zwingend mit der Nase auf ihren eigenen Fehler stoßen – aber an der Forderung, per Amazon-Gutschein 500 € für 24 Monate Mitgliedschaft zu bezahlen, ist nichts dran. Stichwort Button-Lösung, Stichwort § 312j Abs. 3 und Abs. 4 BGB – Geschwätz verdrängt kein Gesetz. Tipp nach Frankfurt (oder wohin auch immer): Bei Amazon gibt es auch juristische Fachbücher zum Fernabsatzrecht.
Für die Empfänger der Rechnungen und Mahnungen gilt: Nicht zahlen, nicht einschüchtern lassen.
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