Das gerichtliche Mahnverfahren mit Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid ist aus der Sicht der Gläubigerpartei simpel, kostengünstig und schnell – jedenfalls, wenn die Schuldnerpartei nicht rechtzeitig reagiert. Hat das Mahngericht erst einmal den Vollstreckungsbescheid erlassen und ist dieser der Schuldnerpartei zugestellt worden, kann die Gläubigerpartei gegen Sie die Zwangsvollstreckung betreiben. Die nachfolgenden FAQ geben einen Überblick, wie Sie sich doch noch gegen unberechtigte Zahlungsansprüche verteidigen können. Weiterlesen
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Weihnachtszeit ist Mahnbescheid-Zeit – Widerspruchsfrist beachten!
Zum Jahresende 2019 herrscht bei den Mahngerichten Hochbetrieb – wie immer vor dem Jahreswechsel. Zugleich ist der Jahreswechsel 2019/2020 ideal für einen längeren Urlaub: Für zweieinhalb Wochen Ferien vom 20.12.2019 bis einschließlich 06.01.2020 müssen maximal sieben Urlaubstage genommen werden. Mancher Gläubiger, manches Inkassounternehmen wird auch die Weihnachtsferien 2019 ganz gezielt nutzen, um sich mit einem Mahnbescheid und danach einem Vollstreckungsbescheid Vorteile für eine Zwangsvollstreckung im Jahr 2020 zu verschaffen. Achtung Falle! Weiterlesen
Nicht nur zur Weihnachtszeit: Widerspruchsfrist bei Mahnbescheid beachten
Stille Nacht, heilige Nacht – und der Briefträger wirft den Mahnbescheid in den Briefkasten: Auch zum Jahresende 2018 herrscht bei den Mahngerichten Hochbetrieb. Mancher Gläubiger, manches Inkassounternehmen wird die Weihnachtsferien 2018 und den Jahreswechsel ganz gezielt nutzen, um sich mit einem Vollstreckungsbescheid Vorteile für eine Zwangsvollstreckung im heranstehenden Jahr 2019 zu verschaffen. Weiterlesen