Das gerichtliche Mahnverfahren mit Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid ist aus der Sicht der Gläubigerpartei simpel, kostengünstig und schnell – jedenfalls, wenn die Schuldnerpartei nicht rechtzeitig reagiert. Hat das Mahngericht erst einmal den Vollstreckungsbescheid erlassen und ist dieser der Schuldnerpartei zugestellt worden, kann die Gläubigerpartei gegen Sie die Zwangsvollstreckung betreiben. Die nachfolgenden FAQ geben einen Überblick, wie Sie sich doch noch gegen unberechtigte Zahlungsansprüche verteidigen können. Weiterlesen