Mahnbescheid SSF Swiss Support Forum AG in den Sommerferien

Branchenverzeichnisse der Werbeagentur Go Media, Rechnungen der SSF Swiss Support Forum AG und Mahnbescheide des Amtsgerichts Wedding – die Widerspruchsfrist von nur zwei Wochen läuft auch in den Sommerferien ab dem Tag der Zustellung!

Sachverhalt: Worum geht es?

Über die Anzeigenfalle „Bürger-Info-Folder“ und die nachfolgenden Rechnungen der der SSF Swiss Support Forum AG aus Alpnach-Dorf in der Schweiz wurde bereits >hier< berichtet. Ähnlich wie bereits die KVG Kreditoren Verwaltungsgesellschaft AG versucht nun auch die SSF Swiss Support Forum AG allem Anschein nach, aus den Sommerferien Gewinn zu schlagen: Hier liegen mehrere Mahnbescheide vor, die das Amtsgericht Wedding – Zentrales Mahngericht Berlin-Brandenburg – für die SSF Swiss Support Forum AG erlassen hat.

Zweiwöchige Frist für Widerspruch gegen Mahnbescheid

Gegen einen Mahnbescheid kann innerhalb von zwei Wochen ab der Zustellung der Widerspruch eingelegt werden. Maßgeblich für die Frist ist das Zustellungsdatum, das der Briefträger handschriftlich auf dem gelben Briefumschlag eingetragen hat. Achtung: Ein Mahnbescheid wird nicht per Einschreiben zugestellt, sondern durch einfachen Einwurf in den Briefkasten. Für die Zwei-Wochen-Frist kommt es nicht darauf an, wann der Empfänger seinen Briefkasten geleert und den Mahnbescheid herausgenommen hat. Die Sommerferien und eine urlaubsbedingte Abwesenheit haben also keinen späteren Fristbeginn und auch keine längere Widerspruchsfrist zur Folge!

Unterbleibt innerhalb dieser zwei Wochen der Widerspruch, kann die SSF Swiss Support Forum AG in einem nächsten Schritt en Erlass des Vollstreckungsbescheides beantragen. Der Name deutet es bereits an: Aus dem Vollstreckungsbescheid kann dann die Zwangsvollstreckung mittels Gerichtsvollzieher betrieben werden.

Besonders riskant ist dies für solche Anzeigenkunden, die der SSF Swiss Support Forum AG zuvor einmal ihre Bankverbindung mitgeteilt haen: Hier drohen Kontopfändungen mit der Folge, dass beispielsweise redliche Lieferanten, die Büromiete oder die fälligen Steuern nicht mehr bezahlt werden können.

Mahnbescheide durch SSF Swiss Support Forum AG: Was tun?

Wer in den letzten Monaten versehentlich einen der Branchenverzeichnis-Aufträge der Werbeagentur Go Media unterschrieben hat und eine Rechnung der SSF Swiss Support Forum AG erhalten hat, sollte ab sofort den eigenen Briefkasten ganz besonders sorgfältig überwachen. Wer für zwei Wochen oder länger in den Sommerurlaub fährt, sollte eine zuverlässige Person damit beauftragen, während der Abwesenheit regelmäßig den Briefkasten zu leeren und die Post durchzusehen, damit die Zeit nach den Sommerferien nicht mit einer unangenehmen Überraschung und mit Ärger beginnt.

Vollstreckungsbescheid zugestellt – alles verloren?

Auch, wenn der Vollstreckungsbescheid bereits erlassen und zugestellt ist und sich vielleicht sogar schon der Gerichtsvollzieher angekündigt hat, ist noch nicht alles verloren: Gegen einen Vollstreckungsbescheid ist noch der Einspruch möglich. Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Vollstreckungsbescheids eingelegt werden; § 700 Abs. 1 ZPO in Verbindung mit §§ 338, 339 ZPO. Weitere Praxishinweise zum Vollstreckungsbescheid und zum Einspruch mit vielen Tipps finden Sie >hier<.

Rechtsanwalt Stefan Loebisch vertritt regelmäßig Unternehmen, die sich gegen außergerichtlich und vor Gericht gegen Abofallen und Abzocke mit überraschenden Rechnungen und unklaren Forderungen aus untergeschobenen Branchenverzeichnis-Anzeigenaufträgen verteidigen.

 

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