Mahnbescheid KVG Kreditoren Verwaltungsgesellschaft für Digi Medien

Branchenverzeichnisse der Digi Medien GmbH LLC, Rechnungen der KVG Kreditoren Verwaltungsgesellschaft AG und Mahnbescheide des Amtsgerichts Wedding – die Widerspruchsfrist von nur zwei Wochen läuft auch in den Sommerferien ab dem Tag der Zustellung!

Sachverhalt: Worum geht es?

Die diversen Branchenverzeichnisse der Digi Medien GmbH LLC und die nachfolgenden Rechnungen der KVG Kreditoren Verwaltungsgesellschaft AG aus Herisau in der Schweiz für einen kostenpflichtigen „Business Eintrag“ für das Online-Branchenverzeichnis „brancheneintrag.online“ waren im Blog der Kanzlei Stefan Loebisch bereits vielfach Thema. Nun versucht die KVG Kreditoren Verwaltungsgesellschaft AG allem Anschein nach, aus den Sommerferien Gewinn zu schlagen: Hier liegen diverse Mahnbescheide vor, die das Amtsgericht Wedding – Zentrales Mahngericht Berlin-Brandenburg – für die KVG Kreditoren Verwaltungsgesellschaft AG erlassen hat.

Zweiwöchige Frist für Widerspruch gegen Mahnbescheid

Gegen einen Mahnbescheid kann innerhalb von zwei Wochen ab der Zustellung der Widerspruch eingelegt werden. Maßgeblich für die Frist ist das Zustellungsdatum, das der Briefträger handschriftlich auf dem gelben Briefumschlag eingetragen hat. Achtung: Ein Mahnbescheid wird nicht per Einschreiben zugestellt, sondern durch einfachen Einwurf in den Briefkasten. Für die Zwei-Wochen-Frist kommt es nicht darauf an, wann der Empfänger seinen Briefkasten geleert und den Mahnbescheid herausgenommen hat. Die Sommerferien und eine urlaubsbedingte Abwesenheit haben also keinen späteren Fristbeginn und auch keine längere Widerspruchsfrist zur Folge!

Unterbleibt innerhalb dieser zwei Wochen der Widerspruch, kann die KVG Kreditoren Verwaltungsgesellschaft AG in einem nächsten Schritt den Erlass des Vollstreckungsbescheides beantragen. Aus dem Vollstreckungsbescheid kann dann – der Name sagt es aus – die Zwangsvollstreckung mittels Gerichtsvollzieher betrieben werden.

Mahnbescheide durch KVG Kreditoren Verwaltungsgesellschaft: Was tun?

Wer in den letzten Monaten versehentlich einen der Branchenverzeichnis-Aufträge der Digi Medien GmbH LLC zum Beispiel unter der Bezeichnung „Brancheneintrag Bayern“ oder „Brancheneintrag Niedersachsen“ unterschrieben hat und eine Rechnung der KVG Kreditoren Verwaltungsgesellschaft AG erhalten hat, sollte ab sofort den eigenen Briefkasten ganz besonders sorgfältig überwachen. Wer für zwei Wochen oder länger in den Sommerurlaub fährt, sollte eine zuverlässige Person damit beauftragen, während der Abwesenheit regelmäßig den Briefkasten zu leeren und die Post durchzusehen, damit die Zeit nach den Sommerferien nicht mit einer unangenehmen Überraschung und mit Ärger beginnt.

Aber auch, wenn der Vollstreckungsbescheid bereits erlassen und zugestellt ist und sich vielleicht sogar schon der Gerichtsvollzieher angekündigt hat, ist noch nicht alles verloren: Gegen einen Vollstreckungsbescheid ist noch der Einspruch möglich. Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Vollstreckungsbescheids eingelegt werden; § 700 Abs. 1 ZPO in Verbindung mit §§ 338, 339 ZPO. Weitere Praxishinweise zum Vollstreckungsbescheid und zum Einspruch mit vielen Tipps finden Sie >hier<.

Rechtsanwalt Stefan Loebisch vertritt regelmäßig Unternehmen, die sich außergerichtlich und vor Gericht gegen Abofallen und Abzocke mit überraschenden Rechnungen und unklaren Forderungen aus untergeschobenen Branchenverzeichnis-Anzeigenaufträgen verteidigen.

 

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