BGH-Filesharing-Urteil: Anschlussinhaber muss Täter nicht ermitteln

Mehrpersonenhaushalt, Filesharing und Darlegungslast des abgemahnten Anschlussinhabers im Gerichtsverfahren – der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit Urteil vom 06.10.2016, Az. I ZR 154/15: Zur Erfüllung seiner sekundären Darlegungslast muss der abgemahnte Anschlussinhaber lediglich mitteilen, dass Dritte Zugriff hatten, wer diese Dritten sind und dass sie als Täter in Betracht kommen. Um die erforderlichen Informationen zu erhalten, muss der Anschlussinhaber jedoch nur zumutbare Nachforschungen anzustellen. Der Abgemahnte muss nicht den tatsächlichen Täter identifizieren und diesen benennen. Da die tatsächliche Vermutung der Täterschaft und die sekundäre Darlegungslast keine Beweislastumkehr zur Folge haben, gehen unklare Aussagen von Zeugen zu Lasten der weiterhin beweisbelasteten Klägerin. Weiterlesen

Filesharing: Landgericht München I urteilt weiter streng bei P2P-Tauschbörsen

Verteidigung gegen eine P2P-Filesharing-Klage beim Familienanschluss – das Landgericht (LG) München I entschied mit Urteil vom 13.01.2016, Az. 21 S 1401/15: Die beklagten Anschlussinhaber genügen ihrer sekundären Darlegungslast nicht, wenn sie umfangreich Tatsachen vortragen, dass weder sie noch ihre Kinder für die Rechtsverletzung verantwortlich seien, aber weiter – dem übrigen Sachvortrag entgegenstehend – rein spekulativ vortragen, dass trotzdem nicht ausgeschlossen werden könne, dass dennoch eines der Kinder die Rechtsverletzung begangen habe. Weiterlesen

Hinweis zum Filesharing-Urteil des OLG München – woanders gelesen

Über das Filesharing-Urteil des OLG München vom 14.01.2016, Az. 29 U 2593/15 zur Haftung der als Anschlussinhaber beklagten Eltern, deren Kind über eine P2P-Tauschbörse gegen Urheberrecht verstieß, wurde bereits hier berichtet. Schlussfolgerung aus der Presseerklärung des OLG München: Der als Anschlussinhaber auf Schadensersatz in Anspruch genommene Beklagte muss sein eigenes Kind verraten, um seine sekundäre Darlegungslast im Filesharing-Prozess zu erfüllen. Ein Bericht des Bayerischen Rundfunks und eine dort wiedergegebene Einschätzung des OLG-Pressesprechers lassen nun aufhorchen. Weiterlesen

Urteil OLG München: Eigene Kinder im Filesharing-Prozess

Sekundäre Darlegungslast der Eltern als Anschlussinhaber, eigene Kinder und Zeugnisverweigerungsrecht im Filesharing-Prozess – das Oberlandesgericht (OLG) München entschied mit Urteil vom 14.01.2016, Az. 29 U 2593/15: Der als Anschlussinhaber auf Schadensersatz in Anspruch genommene Beklagte muss sein eigenes Kind verraten, um seine sekundäre Darlegungslast zu erfüllen. Weiterlesen

Urteil aus Passau: Zeugnisverweigerung im Filesharing-Prozess

Sekundäre Darlegungslast, eigene Kinder und Zeugnisverweigerungsrecht im Filesharing-Prozess – das Amtsgericht Passau entschied mit Urteil vom 30.12.2015, Az. 15 C 582/15: Der als Anschlussinhaber auf Schadensersatz in Anspruch genommene Beklagte muss seine eigenen Kinder nicht verraten, um seine sekundäre Darlegungslast zu erfüllen. Weiterlesen

BGH-Urteil „Tauschbörse III“ – Versuch einer Auswertung

Für einen abgemahnten Anschlussinhaber reicht es nicht aus, wenn er lediglich pauschal die theoretische Möglichkeit behauptet, dass seine mit im Haushalt lebenden Familienmitglieder über den Internet-Anschluss auf einer P2P-Tauschbörsenplattform Filesharing betrieben haben könnten. 200 € Schadensersatz pro Musiktitel sind außerdem in Ordnung, und einer Klage auf Ersatz der Abmahnkosten und Schadensersatz nach Lizenzanalogie steht nicht ohne weiteres entgegen, dass der Unterlassungsanspruch nicht weiter geltend gemacht wird: So lässt sich das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 11.06.2015 „Tauschbörse III“, Az. I ZR 75/14, zusammenfassen. Am Ende bleiben Fragen offen. Weiterlesen