Videoüberwachung zum Nachweis unerlaubter Untervermietung und Beweisverwertungsverbot im Zivilprozess – der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit Urteil vom 12.03.2024, Az. VI ZR 1370/24: Heimliche Videoaufnahmen verletzen das Recht der Mietparteien auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung und können im Räumungsprozess nicht als Beweismittel verwertet werden. Weiterlesen