Filesharing, Datenfragmente und Datenmüll – das Landgericht Frankenthal (Pfalz) entschied mit Urteil vom 30.09.2014, Az. 6 O 518/13: Ein nur in Bruchteilen über eine P2P-Tauschbörse zum Herunterladen angebotenes, regelmäßig nicht lauffähiges Dateifragment einer Filmdatei ist grundsätzlich nur „Datenmüll“. Hierdurch wird nicht gegen Urheberrecht verstoßen. Ebenso können sich Zweifel an der korrekten Ermittlung des Internet-Anschlusses daraus ergeben, dass eine veraltete Ermittlungssoftware eingesetzt wurde. Weiterlesen
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Redtube-Abmahnung: Gutachten zur Ermittlungssoftware online
Hier in der Kanzlei liegen die Akten zu den Redtube-Streaming-Abmahnungen, die die Kanzlei U+C im Dezember 2013 für The Archive AG versandte, still auf Überwachung. Derweil gelang es den Mainzer Kollegen von MMR, vom Landgericht (LG) Köln das Gutachten zur angeblich korekten Funktion der eingesetzen Software zu erhalten, mit der die IP-Adresse der Anschlussinhaber ermittelt wurden. Weiterlesen