Urteil: Keine Urheberrechtsverletzung durch Dateifragment

Filesharing, Datenfragmente und Datenmüll – das Landgericht Frankenthal (Pfalz) entschied mit Urteil vom 30.09.2014, Az. 6 O 518/13: Ein nur in Bruchteilen über eine P2P-Tauschbörse zum Herunterladen angebotenes, regelmäßig nicht lauffähiges Dateifragment einer Filmdatei ist grundsätzlich nur „Datenmüll“. Hierdurch wird nicht gegen Urheberrecht verstoßen. Ebenso können sich Zweifel an der korrekten Ermittlung des Internet-Anschlusses daraus ergeben, dass eine veraltete Ermittlungssoftware eingesetzt wurde. Weiterlesen