Löschungsanspruch des Unternehmens bei 1-Stern-Negativbewertung und Beweislastverteilung – das Landgericht Frankenthal (Pfalz) entschied mit Urteil vom 22.05.2023, Az. 6 O 18/23: Wer im Internet negative Tatsachen über ein Unternehmen veröffentlicht, muss beweisen, dass diese Behauptungen auch zutreffend sind. Gelingt der Beweis nicht, kann das rezensierte Unternehmen verlangen, dass die Bewertung gelöscht wird. Weiterlesen