Vorratsdatenspeicherung mit Hellseherfunktion?

Die Vorratsdatenspeicherung soll also kommen. Netzpolitik.org verlinkt in einer Meldung vom 28.04.2015 auf inoffizielle Leitlinien der Bundesregierung mit einer Nebenabrede, wonach beim Zugriff auf die Bestandsdaten kein Richtervorbehalt gelten soll – in den offiziell veröffentlichten Leitlinien steht dies anders. Aber auch diese offiziellen Leitlinien zur Vorratsdatenspeicherung haben es in sich – der versprochene Schutz von Berufsgeheimnisträgern wie etwa Priestern, Ärzten oder Rechtsanwälten setzt bei näherer Betrachtung in vielen Fällen gewisse hellseherische Fähigkeiten der Ermittlungsbeamten voraus. Weiterlesen

BGH-Urteil: Sind IP-Adressen personenbezogene Daten?

Gehören die IP-Adressen zu den personenbezogenen Daten nach § 3 A bs. 1 BDSG? Unter anderem hierüber muss der Bundesgerichtshof (BGH) in dem derzeit rechtshängigen Verfaren VI ZR 135/13 entscheiden. Unter Umständen wird der BGH die Frage dem EuGH zur Vorabentscheidung vorlegen. Weiterlesen

Wir bauen uns eine Urheberrechtsverletzung: Neues zur Redtube-Abmahnung

IP-Adressen-Ermittlung bei der Redtube-Streaming-Abmahnung: heise online berichtet in einer Meldung vom 13.12.2013 über Indizien, dass die IP-Adressen über Zwischenschaltung des Adult-Traffic-Brokers trafficholder.com ermittlelt worden sein könnten – indem also, so heise online, die Rechteinhaber oder ihre Ermittler die behaupteten Urheberrechtsverletzungen ohne aktives Mitwirken der Abgemahnten selbst generiert hätten. Zu dem Artikel geht es →hier.

 

Vorratsdatenspeicherung: „Wer im Internet ist, hat die Privatheit verlassen.“

„Wer im Internet ist, hat die Privatheit verlassen.“ Diese These vertrat nach einer Meldung auf heise online vom 20.02.2013 zumindest BKA-Vizepräsident Jürgen Maurer auf dem Europäischen Polizeikongress. Es geht um die Vorratsdatenspeicherung.

Umkehrschluss: Wer geschützte Privatsphäre will, soll offline bleiben? Biedermeier lässt grüßen – Ruhe ist die erste Bürgerpflicht, Rückzug in die Idylle daheim mit Häkeldeckchen. Datenschutz sieht anders aus.

Filesharing: BGH zur Providerauskunft ohne gewerbliches Ausmaß der Rechtsverletzung

Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit am 10.08.2012 veröffentlichten Beschluss vom 19.04.2012, Az. I ZB 80/11, zur Providerauskunft bei Filesharing: Internetprovider müssen Rechteinhabern auch dann Name und Anschrift des Inhabers einer IP-Adresse mitteilen, wenn über diesen Internetanschluss keine Urheberrechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß stattfand. Weiterlesen

Filesharing: Zweifel bei der Zuordnung der IP-Adresse gehen zu Lasten des Rechteinhabers

Das Landgericht Frankfurt am Main entschied mit Urteil vom 09.02.2012, Az. 2-03 O 394/11: Widersprüchliche Ergebnisse bei der Zuordnung einer IP-Adresse zu einem Anschlussinhaber gehen zu Lasten des abmahnenden Rechteinhabers. Weiterlesen