Vorratsdatenspeicherung mit Hellseherfunktion?

Die Vorratsdatenspeicherung soll also kommen. Netzpolitik.org verlinkt in einer Meldung vom 28.04.2015 auf inoffizielle Leitlinien der Bundesregierung mit einer Nebenabrede, wonach beim Zugriff auf die Bestandsdaten kein Richtervorbehalt gelten soll – in den offiziell veröffentlichten Leitlinien steht dies anders. Aber auch diese offiziellen Leitlinien zur Vorratsdatenspeicherung haben es in sich – der versprochene Schutz von Berufsgeheimnisträgern wie etwa Priestern, Ärzten oder Rechtsanwälten setzt bei näherer Betrachtung in vielen Fällen gewisse hellseherische Fähigkeiten der Ermittlungsbeamten voraus. Weiterlesen