Die Vorratsdatenspeicherung soll also kommen. Netzpolitik.org verlinkt in einer Meldung vom 28.04.2015 auf inoffizielle Leitlinien der Bundesregierung mit einer Nebenabrede, wonach beim Zugriff auf die Bestandsdaten kein Richtervorbehalt gelten soll – in den offiziell veröffentlichten Leitlinien steht dies anders. Aber auch diese offiziellen Leitlinien zur Vorratsdatenspeicherung haben es in sich – der versprochene Schutz von Berufsgeheimnisträgern wie etwa Priestern, Ärzten oder Rechtsanwälten setzt bei näherer Betrachtung in vielen Fällen gewisse hellseherische Fähigkeiten der Ermittlungsbeamten voraus. Weiterlesen