Makler ohne Auftrag: BGH stärkt Rechte von Eigentümern

Vermarktung einer Immobilie ohne Auftrag des Eigentümers und Veröffentlichung von Exposés mit Fotos in Immobilienportalen und Broschüren – der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit Versäumnisurteil vom 30. April 2026, Az. III ZR 164/25: Ein Immobilienmakler, der von einem Mieter mit der Suche nach einem Nachmieter beauftragt wurde, handelt gegenüber dem Grundstückseigentümer nicht im Rahmen einer Geschäftsführung ohne Auftrag. Veröffentlicht er dabei jedoch Innenraumfotos der Immobilie, kann dem Eigentümer ein Unterlassungsanspruch aus § 1004 Abs. 1 BGB zustehen – und damit auch ein Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten. Weiterlesen

Fotos der Wohnung in Makler-Exposé ohne Einwilligung der Mieter

Fotos im Makler-Exposé ohne Einwilligungserklärung – das Landgericht Frankenthal (Pfalz) entschied mit Urteil vom 04.06.2024, Az. 3 O 300/23: Will ein Immobilienmakler Fotos einer Wohnung für ein Exposé verwenden, benötigt er die Einwilligung der Bewohner. Verwendet der Makler die Fotos in der Werbung ohne Einwilligung, so kann dies einen Schadensersatzanspruch in Form von Schmerzensgeld auslösen. Anders verhält es sich, wenn die Bewohner selbst den Makler hereingebeten haben, damit er die Fotos aufnehmen kann. Weiterlesen

Urteil: Makler darf keine Gebühr für Wohnungsbesichtigung verlangen

Besichtigungsgebühr für Wohnungsinteressenten und Wettbewerbsrecht – das Landgericht Stuttgart entschied mit Urteilen vom 15.06.2016, Az. 38 O 73/15 Kfh und 38 O 10/16 Kfh: Ein vom Wohnungsvermieter beauftragter Immobilienmakler ist nicht berechtigt, das Bestellerprinzip zu umgehen, indem er den Mietinteressenten für die Besichtigung der Wohnung eine Gebühr berechnet. Weiterlesen