Fotos im Makler-Exposé ohne Einwilligungserklärung – das Landgericht Frankenthal (Pfalz) entschied mit Urteil vom 04.06.2024, Az. 3 O 300/23: Will ein Immobilienmakler Fotos einer Wohnung für ein Exposé verwenden, benötigt er die Einwilligung der Bewohner. Verwendet der Makler die Fotos in der Werbung ohne Einwilligung, so kann dies einen Schadensersatzanspruch in Form von Schmerzensgeld auslösen. Anders verhält es sich, wenn die Bewohner selbst den Makler hereingebeten haben, damit er die Fotos aufnehmen kann. Weiterlesen
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Urteil: Makler darf keine Gebühr für Wohnungsbesichtigung verlangen
Besichtigungsgebühr für Wohnungsinteressenten und Wettbewerbsrecht – das Landgericht Stuttgart entschied mit Urteilen vom 15.06.2016, Az. 38 O 73/15 Kfh und 38 O 10/16 Kfh: Ein vom Wohnungsvermieter beauftragter Immobilienmakler ist nicht berechtigt, das Bestellerprinzip zu umgehen, indem er den Mietinteressenten für die Besichtigung der Wohnung eine Gebühr berechnet. Weiterlesen