Vermarktung einer Immobilie ohne Auftrag des Eigentümers und Veröffentlichung von Exposés mit Fotos in Immobilienportalen und Broschüren – der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit Versäumnisurteil vom 30. April 2026, Az. III ZR 164/25: Ein Immobilienmakler, der von einem Mieter mit der Suche nach einem Nachmieter beauftragt wurde, handelt gegenüber dem Grundstückseigentümer nicht im Rahmen einer Geschäftsführung ohne Auftrag. Veröffentlicht er dabei jedoch Innenraumfotos der Immobilie, kann dem Eigentümer ein Unterlassungsanspruch aus § 1004 Abs. 1 BGB zustehen – und damit auch ein Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten. Weiterlesen
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Fotos der Wohnung in Makler-Exposé ohne Einwilligung der Mieter
Fotos im Makler-Exposé ohne Einwilligungserklärung – das Landgericht Frankenthal (Pfalz) entschied mit Urteil vom 04.06.2024, Az. 3 O 300/23: Will ein Immobilienmakler Fotos einer Wohnung für ein Exposé verwenden, benötigt er die Einwilligung der Bewohner. Verwendet der Makler die Fotos in der Werbung ohne Einwilligung, so kann dies einen Schadensersatzanspruch in Form von Schmerzensgeld auslösen. Anders verhält es sich, wenn die Bewohner selbst den Makler hereingebeten haben, damit er die Fotos aufnehmen kann. Weiterlesen