Fotos der Wohnung in Makler-Exposé ohne Einwilligung der Mieter

Fotos im Makler-Exposé ohne Einwilligungserklärung – das Landgericht Frankenthal (Pfalz) entschied mit Urteil vom 04.06.2024, Az. 3 O 300/23: Will ein Immobilienmakler Fotos einer Wohnung für ein Exposé verwenden, benötigt er die Einwilligung der Bewohner. Verwendet der Makler die Fotos in der Werbung ohne Einwilligung, so kann dies einen Schadensersatzanspruch in Form von Schmerzensgeld auslösen. Anders verhält es sich, wenn die Bewohner selbst den Makler hereingebeten haben, damit er die Fotos aufnehmen kann. Weiterlesen