BGH: Wer ist Veranstalter und muss GEMA-Gebühren zahlen?

Veranstaltereigenschaft im Show-Business und GEMA-Gebühren – der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit Urteil „Trassenfieber“ vom 12.02.2015, Az. I ZR 204/13: Stellt ein Theaterbetreiber den Saal für die Aufführung zur Verfügung, bewirtet die Veranstaltungsbesucher, vereinnahmt die Bewirtungserlöse und wirbt für die Aufführung in seinem Veranstaltungskalender, so wirkt er als Veranstalter an der Aufführung mit. Kein Veranstalter ist dagegen, wer lediglich die für die Veranstaltung erforderlichen äußeren Vorkehrungen trifft, indem er etwa nur den Saal zur Verfügung stellt. Weiterlesen