Werbung mit Pippi-Langstrumpf-Kostüm verletzt nicht Urheberrecht an der literarischen Figur

Werbung mit Pippi-Langstrumpf-Kostüm und Urheberrecht – der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit Urteil vom 17.07.2013, Az. I ZR 52/12: In der Werbung für Karnevalskostüme mit einem Foto, das nach Art von „Pippi Langstrumpf“ verkleidete Models zeigt, liegt keine Urheberrechtsverletzung. Weiterlesen

BGH: Vorschaubilder II

Der Bundesgerichtshof entschied mit Urteil vom 19.10.2011, Az. I ZR 140/10: Eine von dem Fotografen oder mit Zustimmung des Fotografen von einem Dritten erklärte Einwilligung, dass ein Foto von einer Bildersuchmaschine als Thumbnail angezeigt wird, erstreckt sich auch auf Thumbnails von Webseiten, auf denen das Foto unberechtig eingebaut ist. Das Urteil liegt nun im Volltext vor. Weiterlesen