Der Bundesgerichtshof entschied mit Urteil vom 19.10.2011, Az. I ZR 140/10: Eine von dem Fotografen oder mit Zustimmung des Fotografen von einem Dritten erklärte Einwilligung, dass ein Foto von einer Bildersuchmaschine als Thumbnail angezeigt wird, erstreckt sich auch auf Thumbnails von Webseiten, auf denen das Foto unberechtig eingebaut ist. Das Urteil liegt nun im Volltext vor. Weiterlesen