Abmahnung wegen Facebook-„Link teilen“-Funktion

Fotorecht: Erste urheberrechtliche Abmahnung wegen eines über Facebook mit der Funktion „Link Teilen“ geposteten Fotos – hierüber berichtet das Online-Portal rechtambild.de in einem Beitrag vom 04.01.2012.

Worum geht es?

Facebook bietet seinen Nutzern die Möglichkeit, Links zu teilen. Hierbei schlägt Facebook häufig eine Bild von der Website vor, auf die via „Link teilen“ verwiesen wird. Klickt der Facebook-Nutzer auf den blauen Button „Posten“, wird der Link mit dem Bild auf seiner Facebook-Seite veröffentlicht. Gegen eine derartige Verbreitung ihres Bildes ging nun offenbar eine Fotografin vor: sie ließ den Inhaber der Facebook-Seite abmahnen.

Rechtliche Empfehlung

Wer ein Foto im Internet veröffentlicht, stellt es damit noch nicht der Öffentlichkeit zum freien Gebrauch zur Verfügung. Das Urheberrecht an dem Foto entsteht nicht erst durch einen Urheberhinweis, den ©-Vermerk oder ein sonstiges ausdrückliches Verbot, das Bild für eigene Zwecke zu verwenden. Wer ein fremdes Foto für den eigenen Webauftritt verwendet, benötigt dazu die Erlaubnis des Fotografen.

Wer nun über Facebook einen Link teilen möchte und sich nicht sicher ist, wer welche Rechte an dem von Facebook vorgeschlagenen Bild hat, sollte die Funktion „Kein Miniaturbild“ nutzen.