Filesharing-Abmahnung RGF Productions Limited durch Kanzlei Rainer Munderloh „Extreme Pervers Nr. 3 – Neugierige Teens probieren perverse Fesselspiele“

Aktuelle Filesharing-Abmahnung aus dem Urheberrecht:

Hier liegt eine Filesharing-Abmahnung der RGF Productions Limited durch die Kanzlei Rainer Munderloh vor. Abgemahnt wird die Urheberrechtsverletzung an dem Film Extreme Pervers Nr. 3 – Neugierige Teens probieren perverse Fesselspiele„. Vom Anschlussinhaber wurde die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie pauschaler Schadenersatz gefordert.

Selbst wenn die Abmahnung zu Recht erfolgt sein sollte, empfiehlt sich eine anwaltliche Überprüfung, da die durch die Kanzlei Rainer Munderloh vorgelegte Unterlassungserklärung wohl zu weit gefasst ist und deswegen nicht ungeprüft unterzeichnet werden sollte.

Auch das Abmahnschreiben beinhaltet Ausführungen zur Rechtslage, die Anlass zu kritischer Betrachtung geben.

Weitere Hinweise zur ersten Reaktion auf eine Filesharing-Abmahnung und zur Verteidigung gegen eine unberechtigte Filesharing-Abmahnung finden Sie →hier.

 

Filesharing-Abmahnung Rasch Rechtsanwälte für Universal Music GmbH „Ceremonials“

Aktuelle Filesharing-Abmahnung aus dem Urheberrecht:

Hier liegt eine Filesharing-Abmahnung der Universal Music GmbH durch die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte vor. Abgemahnt wird die Urheberrechtsverletzung an dem Album Ceremonials“ von Florence + The Machine. Vom Anschlussinhaber wurde die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie pauschaler Schadenersatz gefordert.

Selbst wenn die Abmahnung zu Recht erfolgt sein sollte, empfiehlt sich eine anwaltliche Überprüfung, da die durch die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte vorgelegte Unterlassungserklärung möglicherweise zu weit gefasst ist und deswegen nicht ungeprüft unterzeichnet werden sollte.

Weitere Hinweise zur ersten Reaktion auf eine Filesharing-Abmahnung und zur Verteidigung gegen eine unberechtigte Filesharing-Abmahnung finden Sie →hier.

 

Filesharing-Abmahnung Tele München durch Kanzlei Waldorf Frommer – Film „Looper“

Aktuelle Abmahnung aus dem Urheberrecht:

Hier liegt eine Filesharing-Abmahnung der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft durch die Kanzlei Waldorf Frommer vor. Abgemahnt wird die Urheberrechtsverletzung an dem FilmLooper„. Vom Anschlussinhaber wurde die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie pauschaler Schadenersatz gefordert.

Selbst wenn die Abmahnung zu Recht erfolgt sein sollte, empfiehlt sich eine anwaltliche Überprüfung, da die durch die Kanzlei Waldorf Frommer vorgelegte Unterlassungserklärung möglicherweise zu weit gefasst ist und deswegen nicht ungeprüft unterzeichnet werden sollte.

Weitere Hinweise zur ersten Reaktion auf eine Filesharing-Abmahnung und zur Verteidigung gegen eine unberechtigte Filesharing-Abmahnung finden Sie →hier.

 

Filesharing-Abmahnung Constantin Film Verleih durch Kanzlei Waldorf Frommer – Film „Resident Evil: Retribution“

Aktuelle Abmahnung aus dem Urheberrecht:

Hier liegt eine Filesharing-Abmahnung der Constantin Film Verleih GmbH durch die Kanzlei Waldorf Frommer vor. Abgemahnt wird die Urheberrechtsverletzung an dem FilmResident Evil: Retribution„. Vom Anschlussinhaber wurde die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie pauschaler Schadenersatz gefordert.

Selbst wenn die Abmahnung zu Recht erfolgt sein sollte, empfiehlt sich eine anwaltliche Überprüfung, da die durch die Kanzlei Waldorf Frommer vorgelegte Unterlassungserklärung möglicherweise zu weit gefasst ist und deswegen nicht ungeprüft unterzeichnet werden sollte.

Weitere Hinweise zur ersten Reaktion auf eine Filesharing-Abmahnung und zur Verteidigung gegen eine unberechtigte Filesharing-Abmahnung finden Sie →hier.

Filesharing-Abmahnung Splendid Film GmbH durch Kanzlei Sasse & Partner Rechtsanwälte – Film “ The Expendables 2″

Abmahnung aus dem Urheberrecht:

Hier liegt eine Filesharing-Abmahnung der Splendid Film GmbH durch die Kanzlei Sasse & Partner Rechtsanwälte vor. Abgemahnt wird die Urheberrechtsverletzung an dem FilmThe Expendables 2„. Vom Anschlussinhaber wurde die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie pauschaler Schadenersatz gefordert.

Selbst wenn die Abmahnung zu Recht erfolgt sein sollte, empfiehlt sich eine anwaltliche Überprüfung, da die durch die Kanzlei Sasse & Partner Rechtsanwälte vorgelegte Unterlassungserklärung möglicherweise zu weit gefasst ist und deswegen nicht ungeprüft unterzeichnet werden sollte.

Weitere Hinweise zur ersten Reaktion auf eine Filesharing-Abmahnung und zur Verteidigung gegen eine unberechtigte Filesharing-Abmahnung finden Sie →hier.

 

Störerhaftung: Berlin und Hamburg wollen mehr Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber

Bundesratsinitiative aus Berlin und Hamburg: Der Berliner Senat will gemeinsam mit Hamburg durch eine Entschließung des Bundesrates die Bundesregierung auffordern zu prüfen, wie das Haftungsrisiko für WLAN-Betreiber beschränkt werden kann. Die Pressemitteilung der Senatskanzlei Berlin vom 04.09.2012 ist →hier zu finden.  Weiterlesen

U+C-Filesharing-Gegnerliste: BayLDA stoppt Veröffentlichung

Rückschlag für die Kanzlei Urmann + Collegen (U+C) aus Regensburg und deren Ankündigung, ab dem 01.09.2012 eine „Gegnerliste“ mit zahlungsunwilligen Empfängern einer Filesharing-Abmahnung ins Netz zu stellen: Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) untersagte die Veröffentlichung. Weiterlesen

Filesharing: BGH zur Providerauskunft ohne gewerbliches Ausmaß der Rechtsverletzung

Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit am 10.08.2012 veröffentlichten Beschluss vom 19.04.2012, Az. I ZB 80/11, zur Providerauskunft bei Filesharing: Internetprovider müssen Rechteinhabern auch dann Name und Anschrift des Inhabers einer IP-Adresse mitteilen, wenn über diesen Internetanschluss keine Urheberrechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß stattfand. Weiterlesen