Filesharing-Abmahnung Tele München durch Kanzlei Waldorf Frommer – Film „Looper“

Aktuelle Abmahnung aus dem Urheberrecht:

Hier liegt eine Filesharing-Abmahnung der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft durch die Kanzlei Waldorf Frommer vor. Abgemahnt wird die Urheberrechtsverletzung an dem FilmLooper„. Vom Anschlussinhaber wurde die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie pauschaler Schadenersatz gefordert.

Selbst wenn die Abmahnung zu Recht erfolgt sein sollte, empfiehlt sich eine anwaltliche Überprüfung, da die durch die Kanzlei Waldorf Frommer vorgelegte Unterlassungserklärung möglicherweise zu weit gefasst ist und deswegen nicht ungeprüft unterzeichnet werden sollte.

Weitere Hinweise zur ersten Reaktion auf eine Filesharing-Abmahnung und zur Verteidigung gegen eine unberechtigte Filesharing-Abmahnung finden Sie →hier.