Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 07.02.2018 – >hier< abrufbar über die Website der CDU – beinhaltet 93 mal das Wort „Digitalisierung“, 171 mal den Begriff „Sicherheit“ (als einzelnes Wort oder als Wortbestandteil), sieben Mal das Wort „Cybersicherheit“ bzw. „Cyber-Sicherheit“, vier Mal das Wort „Überwachung“, einmal den Begriff „Ende-zu-Ende-Verschlüsselung“. Wie aber in den nächsten dreieinhalb Jahren die heranstehenden wie auch die bisher unbewältigten Aufgaben gelöst werden sollen, die Digitalisierung in Deutschland voranzutreiben, wird nicht recht klar. Weiterlesen
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Staatstrojaner-Gesetz 2017 tritt in Kraft
Über das „Gesetz zur effektiveren und praxistauglichere Ausgestaltung des Strafverfahrens“ mit seinen Staatstrojaner-Befugnissen wurde bereits >hier< berichtet. Das Gesetz wurde nun am 17.08.2017 durch Unterschrift des Bundespräsidenten ausgefertigt und am 23.08.2017 im Bundesgesetzblatt (Teil I Nr. 58, Seite 3202) veröffentlicht. Weiterlesen
IT-Sicherheit hier, Staatstrojaner dort – die Bundesregierung sorgt für Abwechslung
Am 29.06.2017 wurde das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 über Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der Union“ (NIS-Richtlinien-Umsetzungsgesetz) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es gilt ab dem 30.06.2017. Am 22.06.2017 verabschiedete der Deutsche Bundestag das Gesetz zur effektiveren und praxistauglichere Ausgestaltung des Strafverfahrens, also das „Staatstrojaner“-Gesetz. Das eine und das andere wollen nicht recht zusammenpassen. Weiterlesen
Staatstrojaner-Gesetz: Staat als Schutzpatron der Hacker oder Papiertiger?
Der Deutsche Bundestag verabschiedete am Abend des 22.06.2017 das „Gesetz zur effektiveren und praxistauglichere Ausgestaltung des Strafverfahrens“ – das Staatstrojaner-Gesetz. Strafverfolgungsbehörden dürfen künftig in zahlreichen Fällen verschlüsselte Internet-Telefonate ebenso überwachen wie Chats über Messenger wie WhatsApp, Signal, Telegram oder Threema. Zudem erhalten die Ermittlungsbehörden die Befugnis, beim Verdacht auf besonders schwere Straftaten heimlich komplette IT-Systeme wie Computer oder Smartphones auszuspähen. Während konservative Politiker und Kommentatoren die neuen Befugnissen der Ermittlungsbehörden als Waffengleichheit mit Straftätern bewerten, sehen Kritiker in diesen Befugnissen einen unerträglichen Eingriff in die Privatsphäre. So oder so: Bei nüchterner Betrachtung ist nicht auszuschließen, dass sich das Gesetz im Ergebnis nur als Papiertiger entpuppt. Weiterlesen