EuGH: Kein DSGVO-Schadensersatz ohne tatsächlichen Schaden

Schadensersatzanspruch nach Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) – der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) entschied mit Urteil vom 25.01.2024, Az. C-687/21: : Für einen Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO reicht es nicht aus, dass die betroffene Person nur einen Verstoß gegen die DSGVO nachweist. Vielmehr muss der betroffenen Person tatsächlich ein Schaden entstanden sein und dieser nachgewiesen werden. Weiterlesen