Rundfunkbeitrag und Verfassungsrecht – das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschied in mehreren Urteilen vom 18.03.2016: Der Rundfunkbeitrag 2013 in Form der nutzungsunabhängigen Haushaltsabgabe ist nicht verfassungswidrig. Weiterlesen
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VGH Baden-Württemberg: Rundfunkbeitrag verfassungskonform
Weitere Entscheidungen zum geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag in Form einer Haushaltsabgabe – der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim entschied mit Urteilen vom 03.03.2016, Az. 2 S 312/15, 2 S 896/15 sowie 2 S 2270/15: Die Erhebung von Rundfunkbeiträgen im privaten Bereich auf der Grundlage des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags ist verfassungskonform und die gegenüber den Rundfunkteilnehmern ergangenen Beitragsbescheide sind rechtmäßig. Weiterlesen
Rundfunkgebühr vor dem BVerwG: Terminvorschau
Ist der geräteunabhängige Rundfunkbeitrag verfassungswidrig oder verfassungsmäßig? Hierüber muss das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entscheiden. Über die ersten 15 Klagen soll im März 2016 verhandelt werden. Weiterlesen
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof: Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß
Geräteunabhängiger Rundfunkbeitrag in Form einer Haushaltsabgabe – der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) entschied mit Urteil vom 19.06.2015, Az. 7 BV 14.1707: Der Rundfunkbeitrag in Form einer Haushaltsabgabe, die unabhängig davon erhoben wird, ob in der Wohnung ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereitgehalten wird oder nicht, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Weiterlesen
Gutachten zum Rundfunkbeitrag: Steuer und damit verfassungswidrig
Gutachten des Staatsrechtlers Christoph Degenhart: Der neue Rundfunkbeitrag ist verfassungswidrig. Nach seinem Gutachten handelt es sich es sich um eine Steuer, für die den Ländern die Regelungskompetenz fehlt. Weiter verstößt die Neuregelung der Geräteabgabe gegen die allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 GG) und den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG), da die Beitragspflicht von Unternehmen in Raumeinheiten bemessen wird. Zur Bericht auf heise.de geht es →hier.
Rundfunkbeitrag 2013: FAQ via Telemedicus
Seit dem 01.01.2013 gilt statt der alten Rundfunkgebühr der neue Rundfunkbeitrag von 17,98 € pro Wohnung. Das Informationsportal telemedicus.de veröffentlichte hierzu eine lesenswerte FAQ-Sammlung.