Gutachten des Staatsrechtlers Christoph Degenhart: Der neue Rundfunkbeitrag ist verfassungswidrig. Nach seinem Gutachten handelt es sich es sich um eine Steuer, für die den Ländern die Regelungskompetenz fehlt. Weiter verstößt die Neuregelung der Geräteabgabe gegen die allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 GG) und den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG), da die Beitragspflicht von Unternehmen in Raumeinheiten bemessen wird. Zur Bericht auf heise.de geht es →hier.