Geräteunabhängiger Rundfunkbeitrag in Form einer Haushaltsabgabe – der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) entschied mit Urteil vom 19.06.2015, Az. 7 BV 14.1707: Der Rundfunkbeitrag in Form einer Haushaltsabgabe, die unabhängig davon erhoben wird, ob in der Wohnung ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereitgehalten wird oder nicht, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Weiterlesen