Rundfunkgebühr vor dem BVerwG: Terminvorschau

Ist der geräteunabhängige Rundfunkbeitrag verfassungswidrig oder verfassungsmäßig? Hierüber muss das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entscheiden. Über die ersten 15 Klagen soll im März 2016 verhandelt werden.

Klagen gegen den Rundfunkbeitrag – worum geht es?

Der zum Januar 2013 in Kraft getretene Rundfunkbeitragsstaatsvertrag knüpft den Rundfunkbeitrag nicht daran an, ob ein Rundfunkempfangsgerät wie etwa ein Radio oder ein Fernseher genutzt wird, sondern knüpft nur noch an das Innehaben einer Wohnung an. Der Rundfunkbeitrag wird also als „Haushaltsabgabe“ unabhängig davon fällig, ob in der Wohnung ein Rundfunkempfangsgerät gehalten wird. Der Rundfunkbeitrag differenziert anders als die frühere Rundfunkgebühr in der Höhe auch nicht mehr zwischen Fernsehgeräten und anderen Empfangsgeräten wie Radiogeräten.

Die Klage im Verfahren BVerwG 6 C 6.15 richtet sich gegen den Westdeutschen Rundfunk (WDR). Die Klage im Verfahren BVerwG 6 C 15.15 richtet sich gegen den Bayerischen Rundfunk (BR). Der Kläger des Verfahrens BVerwG 6 C 6.15 hat nach seinen Angaben weder ein Radio- noch ein Fernsehgerät. Der Kläger des Verfahrens BVerwG 6 C 15.15 hat nach seinen Angaben nur ein Radio, aber keinen Fernseher.

Beide Kläger haben in den Vorinstanzen geltend gemacht, bei dem Rundfunkbeitrag handele es sich nicht um einen Beitrag, sondern um eine Steuer, für deren Einführung den Ländern die Gesetzgebungskompetenz fehle.

Das Verfahren BVerwG 6 C 6.15 soll zusammen mit sechs weiteren Verfahren am 16.03.2016 verhandelt werden. Für das Verfahren BVerwG 6 C 15.15 zusammen mit acht weiteren Verfahren wurde Verhandlungstermin für den 17.03.2015 bestimmt.

Welchen Rechtsfragen aus dem Verfassungsrecht wird das BVerwG nachgehen?

In den Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht ist zu klären, ob der Rundfunkbeitrag entgegen seiner Bezeichnung als Betrag eine Steuer ist, für deren Regelung den Bundesländern die Gesetzgebungskompetenz fehlt. Ebenso ist zu klären, die Regelung des Rundfunkbeitrags mit den Grundrechten, vor allem dem Gleichbehandlungsgebot, vereinbar ist.

Vor dem Bundesverwaltungsgericht sind weitere Klagen gegen den neuen Rundfunkbeitrag anhängig.

 

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