Gutachten zum Rundfunkbeitrag: Steuer und damit verfassungswidrig

Gutachten des Staatsrechtlers Christoph Degenhart:  Der neue Rundfunkbeitrag ist verfassungswidrig. Nach seinem Gutachten handelt es sich es sich um eine Steuer, für die den Ländern die Regelungskompetenz fehlt. Weiter verstößt die Neuregelung der Geräteabgabe gegen die allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 GG) und den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG), da die Beitragspflicht von Unternehmen in Raumeinheiten bemessen wird. Zur Bericht auf heise.de geht es →hier.

 

Rundfunkgebühr für PC: Bundesverfassungsgericht nimmt Verfassungsbeschwerde nicht an

Das Bundesverfassungsgericht wies mit am 02.10.2012 veröffentlichten Beschluss vom 22.08.2012, Az. 1 BvR 199/11, die Verfassungsbeschwerde gegen die Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige Computer zurück.  Weiterlesen