Urheberrecht am Foto: Lichtbildwerk, Lichtbild und Reproduktion

Wann ist ein Foto nach dem Urheberrecht geschützt? Wann liegt nur eine technische Reproduktion vor, die nicht geschützt ist? Das Urheberechtsgesetz (UrhG) unterschiedet zwischen Lichtbildwerken und Lichtbildern. Der Beitrag erläutert den Unterschied und hilft bei der Abgrenzung. Weiterlesen

BGH-Urteil: Keine Vertragsstrafe bei 70-stelliger Bild-URL

Vertragsstrafe nach Unterlassungserklärung, weil das Foto noch über die Datei-URL aufgerufen werden kann – der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit Urteil „Lautsprecherfoto“ vom 27.05.2021, Az.: I ZR 119/20: Ein Foto ist auf einer Website nicht mehr öffentlich wiedergegeben, wenn es nur noch isoliert per Deep Link durch Eingabe der 70-stelligen Bild-URL gefunden werden kann. Weiterlesen

BGH-Urteil: Fotos von gemeinfreien Gemälden und Urheberrecht

Fotografien von gemeinfreien Gemälden oder anderen zweidimensionalen Werken, Wikipedia Commons und Lichtbildschutz nach dem Urheberrecht – der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit Urteil „Museumsfotografie“vom 20.12.2018, Az. I ZR 104/17: Die Fotografie eines gemeinfreien Gemäldes genießt Lichtbildschutz nach § 72 Abs. 1 UrhG. Ein Fotografierverbot in der Benutzungsordnung eines Museums und aushängende Piktogramme mit einem durchgestrichenen Fotoapparat stellen Allgemeine Geschäftsbedingungen dar, die wirksam in den privatrechtlichen Besichtigungsvertrag einbezogen worden sind und der Inhaltskontrolle standhalten. Nach einem Verstoß gegen das Fotografierverbot kann die Betreiberin des Museums kann als Schadensersatz wegen der Vertragsverletzung gemäß § 280 Abs. 1, § 249 Abs. 1 BGB verlangen, dass der Fotograf es unterlässt, die Bildaufnahmen durch Hochladen im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Weiterlesen

BGH: Zur-Schau-Stellen der Hilflosigkeit auf Bildaufnahme

Anforderungen an das strafbare Zur-Schau-Stellen der Hilflosigkeit einer Person auf einer Bildaufnahme – der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit Beschluss vom 25.04.2017, Az. 4 StR 244/16: Hilflosigkeit im Sinne von § 201a Abs. 1 Nr. 2 StGB ist jedenfalls dann gegeben, wenn ein Mensch aktuell Opfer einer mit Gewalt oder unter Drohungen gegen Leib oder Leben ausgeübten Straftat ist und deshalb der Hilfe bedarf oder sich in einer Entführungs- oder Bemächtigungssituation befindet. Das Tatbestandsmerkmal „Zur-Schau-Stellen“ setzt eine besondere Hervorhebung der Hilflosigkeit als Bildinhalt voraus, so dass diese für einen Betrachter allein aus der Bildaufnahme erkennbar wird. Weiterlesen