Fotografien von gemeinfreien Gemälden oder anderen zweidimensionalen Werken, Wikipedia Commons und Lichtbildschutz nach dem Urheberrecht – der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit Urteil „Museumsfotografie“vom 20.12.2018, Az. I ZR 104/17: Die Fotografie eines gemeinfreien Gemäldes genießt Lichtbildschutz nach § 72 Abs. 1 UrhG. Ein Fotografierverbot in der Benutzungsordnung eines Museums und aushängende Piktogramme mit einem durchgestrichenen Fotoapparat stellen Allgemeine Geschäftsbedingungen dar, die wirksam in den privatrechtlichen Besichtigungsvertrag einbezogen worden sind und der Inhaltskontrolle standhalten. Nach einem Verstoß gegen das Fotografierverbot kann die Betreiberin des Museums kann als Schadensersatz wegen der Vertragsverletzung gemäß § 280 Abs. 1, § 249 Abs. 1 BGB verlangen, dass der Fotograf es unterlässt, die Bildaufnahmen durch Hochladen im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Weiterlesen