Sechs Uhr am Morgen, die Wohnung ist voller Polizei, vielleicht ist auch ein Hund dabei: Hausdurchsuchung. Die Beamten stellen den PC, die externe Festplatte, das Smartphone und die USB-Sticks sicher und nehmen die Hardware mit. Nach mehreren Monaten wird das Verfahren eingestellt, weil die Ermittlungen keinen Tatnachweis erbracht haben. Oder noch später endet ein Gerichtsverfahren mit einem Freispruch. Können Beschuldigte für die Sicherstellung oder Beschlagnahme ihrer Hardware Schadensersatz verlangen? Weiterlesen
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Einziehung von Computer-Hardware nach Strafurteil
Internet-Kriminalität, Strafurteil und Einziehung von Computer-Hardware – Standardsituation im IT-Strafrecht: Nach der Überzeugung des Gerichts steht fest, dass der Beschuldigte die ihm vorgeworfene Tat tatsächlich begangen hat, zum Beispiel kinderpornografisches Material besessen hat, einen Fake-Webshop betrieben hat oder gegen Urheberrecht verstoßen hat. Bereits im vorangegangenen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wurden der Computer des Beschuldigten und andere Hardware beschlagnahmt. Nach dem Willen des Gerichts und auch der Staatsanwaltschaft soll nun die beschlagnahmte Hardware eingezogen werden – der Verurteilte soll seinen Computer, sein Tablet, sein Smartphone nicht mehr zurück bekommen. Zu Recht? Weiterlesen