Sexualstrafrecht und Bildstrafrecht verschärft

Mit Wirkung ab dem 27.01.2015 trat das 49. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches in Kraft. Das Gesetz setzt europäische Vorgaben zum Sexualstrafrecht um. Unter anderem soll das Gesetz Verletzungen des Persönlichkeitsrechts durch Bildaufnahmen hilfloser oder minderjähriger Personen schärfer als bisher unter Strafe stellen.

Neu gefasst ist unter anderem der § 201a StGB, der die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen zum Gegenstand hat. Hier geht es um besseren Schutz gegen Cybermobbing und Nacktaufnahmen von Kindern und Jugendlichen. Eine erste Übersicht zur jüngsten Reform des Sexual- und Bildstrafrechts kann →hier auf heise online abgerufen werden.