Besitz von Kinderpornographie oder Jugendpornographie: Cache reicht nicht

Kinder- und jugendpornographische Bilddateien im Cache des Rechners und strafbarer Besitz – das Amtsgericht Bocholt entschied mit Beschluss vom 23.03.2017, Az. 3 Ds 540 Js 100/16 – 581/16: Eine Bestrafung wegen des Besitzes jugendpornographischer Bilder kommt nur in Betracht, wenn entweder das jugendliche Alter der Person bekannt ist oder diese ganz offensichtlich nicht volljährig sind. Im letztgenannten Fall müssen sie so kindlich wirkend, dass sie fast schon in die Nähe des Besitzes kinderpornographischer Schriften fallen. Sind auf einem Computer kinderpornographische Bilder nur im Cache gespeichert, so ist bereits der Besitz zweifelhaft. Weiterlesen