Datenschutzverstoß und Beweisverwertungsverbot im Filesharing-Prozess – das Amtsgericht Koblenz erteilte mit Beschluss vom 24.11.2014, Az. 411 C 250/14, und Beschluss vom 02.01.2015, Az. 153 C 3184/14 den Hinweis: Die Auskunftsanordnung nur gegen den Reseller, nicht aber gegen den Internet-Provider des Anschlussinhabers verstößt bereits bei der Vorbereitung der Filesharing-Abmahnung gegen Datenschutzrecht und hat im Gerichtsverfahren ein Beweisverwertungsverbot zur Folge. Weiterlesen