VbKfW mahnt auch im Jahr 2022 Gebrauchtwagenverkäufer ab

Auch im auslaufenden Jahr 2022 verschickt der Verband bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. (VbKfW) seine wettbewerbsrechtlichen Abmahnschreiben. In bekannter Weise werden Gebrauchtwagen-Angebote auf der Plattform mobile.de abgemahnt. Der Vorwurf lautet, hinter einer privaten Gebrauchtwagenanzeige verberge sich wahrheitswidrig ein gewerbliches Angebot. Wie bereits aus früheren Abmahnungen bekannt fordert der VbKfW die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung mit einem Vertragsstrafeversprechen in Höhe von 5.000 € für jede zukünftige Zuwiderhandlung sowie Ersatz der Abmahnkosten in Höhe von 296,31 €. Weiterlesen

VbKfW mahnt auch im September Verkäufer von Gebrauchtwagen ab

Wie in den Monaten zuvor mahnt der Verband bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. (VbKfW) mit Sitz in Augsburg auch im September 2021 Gebrauchtwagen-Angebote auf der Plattform mobile.de ab. Abgemahnt wird in bekannter Weise der angebliche Verstoß gegen Wettbewerbsrecht. Der Vorwurf lautet, hinter einer privaten Gebrauchtwagenanzeige auf mobile.de verberge sich wahrheitswidrig ein gewerbliches Angebot. Wie bereits früher fordert der VbKfW mit der Abmahnung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung mit einem Vertragsstrafeversprechen in Höhe von 5.000 € sowie Ersatz der Abmahnkosten. Weiterlesen

Abmahnung Verband bayerischer Kfz-Innungen: Gebrauchtwagen auf mobile.de

Hier liegt unter anderem neu eine Abmahnung aus dem Wettbewerbsrecht durch den Verband bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. (VbKfW) vor. Gegenstand der Abmahnung sind Gebrauchtwagen-Angebote auf der Plattform mobile.de. Abgemahnt wird der Verstoß gegen Wettbewerbsrecht mit dem Vorwurf, ein gewerblicher Gebrauchtwagenhändler habe sein Angebot wahrheitswidrig als Privatangebot online gestellt. Mit der Abmahnung fordert der VbKfW die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung mit einer Vertragsstrafe von 5.000 € sowie Ersatz der Abmahnkosten. Weiterlesen

LG Stuttgart: IDO-Verband kann Verstoß gegen DSGVO nicht abmahnen

Datenschutzrecht und Wettbewerbsrecht, Wettbewerbsverstoß durch Datenschutzverstoß – das Landgericht Stuttgart entscheid mit Urteil vom 20.05.2019, Az.: 35 O 68/18 KfH: Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geht als abschließende Regelung § 13 TMG und dem UWG vor. Mitbewerber können Verstöße gegen das Datenschutzrecht nach Auffassung des Gerichts nicht als Wettbewerbsverstoß abmahnen. Weiterlesen

Countdown to DSGVO – Erste Hilfe und Notfall-Plan

Countdown to DSGVO ‒ ab dem 25.05.2018 gilt das neue Datenschutzrecht mit Datenschutz-Grundverordnung und neuem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Die horrenden Bußgelder, die die Aufsichtsbehörden bei Verstößen gegen das Datenschutzrecht verhängen können, sind in aller Munde. Kurzfristig jedoch drohen wohl eher Abmahnschreiben durch Abmahnvereine und manche Mitbewerber, die Abmahnungen zum festen Bestandteil ihrer Geschäftstätigkeit gemacht haben. Erste Hilfe und Notfall-Plan, wenn noch nicht alles erledigt ist: Zwiebelschalen-Prinzip. Weiterlesen