VbKfW mahnt auch im Jahr 2022 Gebrauchtwagenverkäufer ab

Auch im auslaufenden Jahr 2022 verschickt der Verband bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. (VbKfW) seine wettbewerbsrechtlichen Abmahnschreiben. In bekannter Weise werden Gebrauchtwagen-Angebote auf der Plattform mobile.de abgemahnt. Der Vorwurf lautet, hinter einer privaten Gebrauchtwagenanzeige verberge sich wahrheitswidrig ein gewerbliches Angebot. Wie bereits aus früheren Abmahnungen bekannt fordert der VbKfW die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung mit einem Vertragsstrafeversprechen in Höhe von 5.000 € für jede zukünftige Zuwiderhandlung sowie Ersatz der Abmahnkosten in Höhe von 296,31 €. Weiterlesen

VbKfW mahnt auch im September Verkäufer von Gebrauchtwagen ab

Wie in den Monaten zuvor mahnt der Verband bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. (VbKfW) mit Sitz in Augsburg auch im September 2021 Gebrauchtwagen-Angebote auf der Plattform mobile.de ab. Abgemahnt wird in bekannter Weise der angebliche Verstoß gegen Wettbewerbsrecht. Der Vorwurf lautet, hinter einer privaten Gebrauchtwagenanzeige auf mobile.de verberge sich wahrheitswidrig ein gewerbliches Angebot. Wie bereits früher fordert der VbKfW mit der Abmahnung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung mit einem Vertragsstrafeversprechen in Höhe von 5.000 € sowie Ersatz der Abmahnkosten. Weiterlesen

Abmahnung Verband bayerischer Kfz-Innungen: Gebrauchtwagen auf mobile.de

Hier liegt unter anderem neu eine Abmahnung aus dem Wettbewerbsrecht durch den Verband bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. (VbKfW) vor. Gegenstand der Abmahnung sind Gebrauchtwagen-Angebote auf der Plattform mobile.de. Abgemahnt wird der Verstoß gegen Wettbewerbsrecht mit dem Vorwurf, ein gewerblicher Gebrauchtwagenhändler habe sein Angebot wahrheitswidrig als Privatangebot online gestellt. Mit der Abmahnung fordert der VbKfW die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung mit einer Vertragsstrafe von 5.000 € sowie Ersatz der Abmahnkosten. Weiterlesen