VbKfW mahnt auch im Jahr 2022 Gebrauchtwagenverkäufer ab

Auch im auslaufenden Jahr 2022 verschickt der Verband bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. (VbKfW) seine wettbewerbsrechtlichen Abmahnschreiben. In bekannter Weise werden Gebrauchtwagen-Angebote auf der Plattform mobile.de abgemahnt. Der Vorwurf lautet, hinter einer privaten Gebrauchtwagenanzeige verberge sich wahrheitswidrig ein gewerbliches Angebot. Wie bereits aus früheren Abmahnungen bekannt fordert der VbKfW die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung mit einem Vertragsstrafeversprechen in Höhe von 5.000 € für jede zukünftige Zuwiderhandlung sowie Ersatz der Abmahnkosten in Höhe von 296,31 €.

Abmahnung durch den VbKfW – worum geht es?

Die Aktennummer im Anschreiben erweckt den Verdacht, dass der Verband weiterhin in ganz erheblichem Umfang Abmahnungen verschickt hat. Zumindest liegt die Vermutung nahe, dass die Aktennummern des VbKfW auch im Jahr 2022 eine ähnliche Entwicklung genommen haben, aus den Aktennummern des Jahres 2021 abzuleiten war.

Wer ist der VbKfW?

Der Verband bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. (VbKfW) wurde nach eigener Angabe am 18.07.2018 von den bayerischen Kfz-Innungen gegründet.

Nach § 3 Nr. 1 der Vereinssatzung des VbKfW (Satzung vom 18.07.2021, zuletzt geändert durch Beschluss vom 20.04.2021) können ordentliche Mitglieder jedoch nur Kfz-Innungen mit Sitz in Bayern werden. Alleine diesen ordentlichen Mitgliedern steht nach § 7 Nr. 1 Satz 2 der Vereinssatzung in der Mitgliederversammlung das Stimmrecht zu. Jede Innung wird hierbei durch ihren Geschäftsführer vertreten; § 7 Nr. 1 S. 3 der Satzung.

Derzeit gibt es in Bayern sieben Kfz-Innungen, nämlich je eine für Schwaben, Mittelfranken, München-Oberbayern, Niederbayern, Oberfranken, Oberpfalz u. Kreis Kelheim und Unterfranken.

Der VbKfW hat demnach nur diese sieben ordentlichen Mitglieder. Die – nach Angaben des VbKfW – derzeit 6.500 Betriebe, die den Kfz-Innungen angehören und deren Interessen der Verband ebenfalls zu vertreten beansprucht, haben kein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.

Abmahnung durch den VbKfW – was tun?

Jede wettbewerbsrechtliche Abmahnung muss sehr ernst genommen werden. Der Papierkorb ist der falsche Ort für das Abmahnschreiben. Wer eine Abmahnung auf die leichte Schulter nimmt, riskiert eine einstweilige Verfügung oder eine Klage.

Wer nur die Abmahnkosten des VbKfW im Auge hat, gibt möglicherweise eine Unterlassungserklärung ab, die zu weit gefasst und rechtlich nachteilig ist, oder auf die der VbKfW vielleicht sogar überhaupt keinen Anspruch hat.

Deshalb empfiehlt sich eine Überprüfung durch einen Rechtsanwalt:

  • Besteht überhaupt ein Wettbewerbsverhältnis?
  • Ist der VbKfW abmahnbefugt? Ist er weiterhin in der Liste nach § 8b UWG eingetragen?
  • Ist die Abmahnung begründet? Handelt es sich tatsächlich um ein gewerbliches Verkaufsangebot? Oder gehört das Fahrzeug zu einer privaten Liebhaber-Sammlung?
  • Kann der Abmahnung eventuell Rechtsmissbrauch entgegengehalten werden?

Ist eine Unterlassungserklärung am Ende unumgänglich, sollten zukünftige Privatangebote, die nicht im Rahmen des gewerblichen Gebrauchtwagenhandels erfolgen, sorgfältig vorbereitet werden, um einen Verstoß gegen das Vertragsstrafeversprechen und weiteren Ärger mit dem Verband bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. zu vermeiden.

Hat der VbKfW aber keinen Anspruch auf die Unterlassungserklärung, sollte die Abmahnung rasch, nüchtern und nachdrücklich abgewehrt werden.

 

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