LG Stuttgart: IDO-Verband kann Verstoß gegen DSGVO nicht abmahnen

Datenschutzrecht und Wettbewerbsrecht, Wettbewerbsverstoß durch Datenschutzverstoß – das Landgericht Stuttgart entscheid mit Urteil vom 20.05.2019, Az.: 35 O 68/18 KfH: Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geht als abschließende Regelung § 13 TMG und dem UWG vor. Mitbewerber können Verstöße gegen das Datenschutzrecht nach Auffassung des Gerichts nicht als Wettbewerbsverstoß abmahnen. Weiterlesen