Urteil: Irreführende Werbung mit CE-Kennzeichen

Verstoß gegen Wettbewerbsrecht durch irreführende Werbung mit CE-Kennzeichnung – das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf entschied mit Urteil vom 25.02.2016, Az. I-15 U 58/15: Zwar ist ein Hersteller gesetzlich verpflichtet, die CE-Erklärung abzugeben, so dass hierdurch nicht automatisch von einem Wettbewerbsverstoß ausgegangen werden könne, da er nur seine gesetzlichen Pflichten erfüllt. Die Werbeaussage „inkl. Netzteil: CE/TÜV/GS-geprüft“ ist jedoch irreführend, wenn mit dem CE-Kennzeichen in unmittelbarer Nähe zu einem „echten“ Prüfzertifikat, z.B. einem TÜV-Zertifikat, geworben wird. Weiterlesen

Filesharing-Altfälle: Nümann + Lang weiterhin mit Vergleichsangeboten

Weiterhin verschickt die Kanzlei Nümann + Lang aus Karlsruhe Vergleichsangebote zu P2P-Filesharing-Abmahnungen aus dem Jahr 2010. Angeboten wird jeweils der Abschluss der Angelegenheit gegen eine Vergleichszahlung von 150,00 €. Weiterlesen

Facebook-Like-Button und Datenschutzrecht: Urteil aus Düsseldorf

Facebook-Like-Button und Verantwortlichkeit nach Datenschutzrecht – das Landgericht (LG) Düsseldorf entschied mit Urteil vom 09.03.2016, Az. 12 O 151/15: Einem Unternehmen ist es untersagt, auf seiner Website das Social Plugin „Gefällt mir“ („Like-Button“) von Facebook zu integrieren, ohne die Nutzer vorab darüber zu informieren, dass Facebook Zugriff auf die IP-Adresse und den Browserstring des Nutzers nimmt und ohne insoweit ausdrücklich und unübersehbar über den Zweck der Erhebung und Verwendung der an Facebook übermittelten Daten aufzuklären. Einem Unternehmer ist es auch untersagt, das das Social Plugin „Gefällt mir“ („Like-Button“) von Facebook zu verwenden, ohne vorab die Einwilligung des Nutzers in die Datenverwendung einzuholen. Weiterlesen

Fehlende Datenschutzerklärung: Abmahnung möglich – Gesetzesänderung!

Am 23.02.2016 wurde im Bundesgesetzblatt das „Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts“ veröffentlicht. Dieses Gesetz trat am 24.02.2016 in Kraft und erweitert unter anderem Abmahnbefugnisse von Verbraucherschutzverbänden (Verbandsklagerecht) auf datenschutzrechtliche Verstöße. Im Unterlassungsklagengesetz (UKlaG), genauer gesagt in § 2 Abs. 2 UKlaG, wurde eine neue Nummer 11 hinzugefügt, der die Abmahnbefugnis von Verbraucherschutz- und Wettbewerbsverbänden auf Verstöße gegen Datenschutzrecht ausdehnt. Weiterlesen

Spam: Telefonwerbung eines Verlags für Anwalts-Fachliteratur

Juristischer Telefon-Spam: Auch auf Seiten von Verlagen für Anwalts-Fachliteratur scheint die Rechtskenntnis zuweilen lückenhaft zu sein. Schon wieder klingelte hier in der Kanzlei das Telefon und eine freundliche Stimme bot Zeitschriften und Bücher an – trotz der zuletzt sehr deutlich ausgesprochenen Aufforderung, derartige unerwünschte Telefonwerbung zu unterlassen. Vielleicht macht nun eine Abmahnung mit der Aufforderung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, mehr Eindruck bei dem Fachverlag. Den datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch nach § 34 BDSG gibt es als Sahnehäubchen dazu.

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Abmahnung Waldorf Frommer „Man lernt nie aus“ für Warner Bros.

Aktuelle Filesharing-Abmahnung aus dem Urheberrecht:

Hier liegt unter anderem neu eine Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München für die Warner Bros. Entertainment GmbH vor. Gegenstand der Abmahnung ist der Film „Man lernt nie aus“ (Originaltitel „The Intern“). Abgemahnt wird eine Urheberrechtsverletzung per Filesharing über eine P2P-Internet-Tauschbörse. Vom Anschlussinhaber wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Ersatz der Abmahnkosten in Höhe von 215 € sowie Lizenz- Schadensersatz in Höhe von 600 €, zusammen also ein Betrag von 815 €, gefordert. Weiterlesen

Abmahnung Waldorf Frommer „Modern Family“ – „Do Not Push“ und „Marco Polo“

Weitere Aktuelle Filesharing-Abmahnung aus dem Urheberrecht:

Hier liegen unter anderem neu Filesharing-Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München für Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH vor. Gegenstand der Abmahnung sind Folgen der TV-Serie „Modern Family“, und zwar „Do Not Push“ und „Marco Polo“. Abgemahnt wird der Verstoß gegen Urheberrecht per Filesharing über eine P2P-Internet-Tauschbörse. Vom Anschlussinhaber wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Ersatz der Abmahnkosten in Höhe von 215 € sowie Lizenz- Schadensersatz in Höhe von 600 €, zusammen also ein Betrag von 815 €, gefordert. Weiterlesen

Abmahnung Waldorf Frommer „Sicario“ für Studiocanal GmbH

Aktuelle Filesharing-Abmahnung aus dem Urheberrecht:

Hier liegt unter anderem neu eine Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München für Studiocanal GmbH vor. Gegenstand der Abmahnung ist der Film „Sicario“. Abgemahnt wird der Verstoß gegen Urheberrecht per Filesharing über eine P2P-Internet-Tauschbörse. Vom Anschlussinhaber wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Ersatz der Abmahnkosten in Höhe von 215 € sowie Lizenz- Schadensersatz in Höhe von 600 €, zusammen also ein Betrag von 815 €, gefordert. Weiterlesen

Abmahnung Waldorf Frommer „Der Marsianer – Rettet Mark Watney“

Aktuelle Filesharing-Abmahnung aus dem Urheberrecht:

Hier liegt unter anderem neu eine Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München für Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH vor. Gegenstand der Abmahnung ist der Film „Der Marsianer – Rettet Mark Watney“ (Originaltitel: „The Martian“). Abgemahnt wird der Verstoß gegen Urheberrecht per Filesharing über eine P2P-Internet-Tauschbörse. Vom Anschlussinhaber wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Ersatz der Abmahnkosten in Höhe von 215 € sowie Lizenz- Schadensersatz in Höhe von 600 €, zusammen also ein Betrag von 815 €, gefordert. Weiterlesen

Abmahnung Waldorf Frommer „Modern Family“ für Twentieth Century

Weitere aktuelle Filesharing-Abmahnung aus dem Urheberrecht:

Hier liegt unter anderem neu eine Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München für Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH vor. Gegenstand der Abmahnung sind Folgen der TV-Serie „Modern Family“. Abgemahnt wird der Verstoß gegen Urheberrecht per Filesharing über eine P2P-Internet-Tauschbörse. Vom Anschlussinhaber wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Ersatz der Abmahnkosten in Höhe von 215 € sowie Lizenz- Schadensersatz in Höhe von 600 €, zusammen also ein Betrag von 815 €, gefordert. Weiterlesen