Am 23.02.2016 wurde im Bundesgesetzblatt das „Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts“ veröffentlicht. Dieses Gesetz trat am 24.02.2016 in Kraft und erweitert unter anderem Abmahnbefugnisse von Verbraucherschutzverbänden (Verbandsklagerecht) auf datenschutzrechtliche Verstöße. Im Unterlassungsklagengesetz (UKlaG), genauer gesagt in § 2 Abs. 2 UKlaG, wurde eine neue Nummer 11 hinzugefügt, der die Abmahnbefugnis von Verbraucherschutz- und Wettbewerbsverbänden auf Verstöße gegen Datenschutzrecht ausdehnt. Weiterlesen