Verstoß gegen Wettbewerbsrecht durch irreführende Werbung mit CE-Kennzeichnung – das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf entschied mit Urteil vom 25.02.2016, Az. I-15 U 58/15: Zwar ist ein Hersteller gesetzlich verpflichtet, die CE-Erklärung abzugeben, so dass hierdurch nicht automatisch von einem Wettbewerbsverstoß ausgegangen werden könne, da er nur seine gesetzlichen Pflichten erfüllt. Die Werbeaussage „inkl. Netzteil: CE/TÜV/GS-geprüft“ ist jedoch irreführend, wenn mit dem CE-Kennzeichen in unmittelbarer Nähe zu einem „echten“ Prüfzertifikat, z.B. einem TÜV-Zertifikat, geworben wird. Weiterlesen